Bochum. Eine neue Gruppe für die Inobhutnahme von kleinen Kindern ist bei der Stiftung Overdyck in Bochum zum Jahresbeginn eingerichtet worden.

Eine neue Gruppe für die Inobhutnahme von Kindern im Alter zwischen zwei und fünf Jahren hat mit dem Beginn des neuen Jahres die Evangelische Stiftung Overdyck in Bochum eröffnet. In der „Rappelkiste“ stehen fünf Plätze zur Verfügung. Wenn ein Fall von Kindeswohlgefährdung vorliegt, kann das Jugendamt der Stadt Bochum, die vorübergehende Unterbringung des Kindes in einer solchen Einrichtung anordnen. „Der Bedarf für solche Plätze ist gestiegen, daher haben wir in Abstimmung mit dem Landesjugendamt und der Stadt Bochum dieses zusätzliche Angebot eingerichtet“, erläutert Petra Hiller, Vorstand und Leiterin der Stiftung.

Das Kind soll wieder in die Familie zurückkehren

Pünktlich zum Start war alles fertig: die Kinderzimmer, das Spielzimmer, ein Gäste-Übernachtungszimmer für Eltern und die anderen Gemeinschaftsräume. Stofftiere warten bereits auf die kleinen Gäste. Den ersten, einen vierjährigen Jungen, durften Vanessa Völlmecke und Jacqueline Schuchardt vom Rappelkiste-Team schon begrüßen. Die Stiftung Overdyck hatte bisher schon eine Gruppe, „Rasselbande“, als Inobhutnahmestelle. Dort gibt es sieben Plätze, die für Neugeborene bis zu Kindern im Alter von sechs Jahren, angeboten werden.

Warum es sich bei den zukünftigen, jungen Bewohnerinnen und Bewohnern der Rappelkiste um Gäste handelt, erklärt Petra Hiller: „Die Kinder bleiben hier wenige Tage bis mehrere Monate. Unser oberstes Ziel ist immer die Rückführung in die Familie, nachdem die akute Krise bewältigt worden ist.“ Ist dies zu dem Zeitpunkt nicht möglich, wird nach weiteren Alternativen für das Kind gesucht.

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Wie Petra Hiller erläutert, können die Gründe für einen Inobhutnahme ganz unterschiedlich sein. Sei es, dass etwa eine alleinerziehende Mutter plötzlich ins Krankenhaus muss und es keine Betreuung für das Kleinkind gibt, eine Gefährdung aufgrund einer Verwahrlosung vorliegt oder gar sexueller Missbrauch befürchtet wird. Dies sind nur drei von vielen möglichen Hintergründen.

Im Schnitt um die 240 Fälle im Jahr

Grundsätzlich sind für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen die Jugendämter zuständig. Sie sind dazu unter bestimmten gesetzlichen Vorgaben verpflichtet – etwa wenn das Wohl der Kinder oder Jugendlichen durch Misshandlung oder Vernachlässigung akut gefährdet ist. Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes steigen die Fallzahlen seit Jahren an. Zuletzt nahmen sie bundesweit von 38.900 Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017 auf 42.300 Kinder und Jugendliche im Jahr 2018 zu. Hauptgrund sind die Fälle von unbegleitet aus dem Ausland eingereisten Minderjährige. In Bochum schwankten die Zahlen von Inobhutnahmen vor Beginn der Flüchtlingszuwanderung 2015 immer um rund 240 Fälle pro Jahr.