Bochum. Bis 2041 soll die Bogestra den Nahverkehr in Bochum erledigen. Eigentlich. Die Vergabekammer hat den Auftrag gestoppt. Die Stadt bleibt gelassen.

Gelassen reagiert die Stadt Bochum auf die Entscheidung der Vergabekammer Münster, die Direktvergabe des öffentlichen Nahverkehrs bis zum Jahr 2041 an die Bogestra vom 1. Januar 2020 für „unwirksam“ zu erklären. „Es muss niemand befürchten, dass die Bogestra auch nur einen Tag lang nicht ihre Busse und Bahnen fahren lassen wird“, betont Bochums Kämmerin Eva Hubbert.

Erstens gehe die Stadt davon aus, in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Recht zu bekommen, womit alle von den Räten der Städte Bochum und Gelsenkirchen getroffenen Entscheidungen mit Blick auf den Verkehrsauftrag bis zum Jahr 2041 gültig wären. Dabei setzt die Stadt darauf, dass in ähnlichen Fällen, so Hubbert, Oberlandesgerichte die Direktvergabe des öffentlichen Nahverkehrs an ein Unternehmen als gesetzeskonform bezeichnet haben. Und: „Die Vergabekammer hat ja vor allem die Beteiligung des VRR an dem Konstrukt kritisiert“, so die Kämmerin. Im Zweifelsfall werde eben die, aus Sicht der Stadt, unstrittige Direktvergabe Bochums direkt an die Bogestra erfolgen. „Und sollte bis Ende des Jahres das Oberlandesgericht noch keine Entscheidung getroffen haben, geht das auch mit einer Notvergabe.“

Grundsatzentscheidung im Jahr 2016

Die Stadträte in Bochum und Gelsenkirchen hatten in der Vergangenheit eine Grundsatzentscheidung über die Direktvergabe der ÖPNV-Leistung an die Bogestra getroffen. In Bochum folgte im April dann der Beschluss für die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hatte danach die Vergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht und einen Finanzierungsbescheid erlassen.

Gegen die Direktvergabe an die Bogestra hat ein Wittener Busunternehmer erfolgreich Beschwerde bei der Vergabekammer Münster eingelegt. Nach dessen Entscheidung wiederum rief der unterlegene VRR, der für die Kosten des Rechtsstreit in Höhe von 72.000 Euro aufkommen soll, die nächste Instanz an, das OLG Düsseldorf.