Bochum. Mit „Klautüten“ hatten Diebe im Ruhrpark Waren für mehr als 7000 Euro erbeutet. Sie wurden verurteilt. „Ein generalstabsmäßiger Fischzug.“
Richter Dr. Axel Deutscher nannte die Tat im Einkaufszentrum Ruhrpark einen „generalstabsmäßigen Fischzug“. Drei Diebe war in mehreren Läden mit zwei „Klautüten“ unterwegs und hatten hochwertige Jeans und Jacken im Gesamtwert von gut 7000 Euro erbeutet. Am Montag wurden zwei (34, 43) verurteilt.
Das hätte auch dem dritten Angeklagten (33) im Bunde gedroht, er musste aber wegen einer Akuterkrankung operiert werden.
„Klautüte“ war technisch präpariert
Von dem durchorganisierten Beutezug im Oktober 2017 waren drei Läden betroffen. Ein Täter stand Schmiere, einer nahm die Kleidungsstücke an sich, ein dritter packte sie in einer Umkleidekabine in eine große Tasche. Diese war technisch so präpariert, dass beim Verlassen des Geschäftes kein Alarm aktiviert wurde, obwohl in der Tasche elektronisch gesicherte Ware verstaut war.
Einem Mitarbeiter (38) eines Ladens fiel die verdächtige Gruppe aber auf. „Sie haben gemerkt, dass sie aufgeflogen sind, und sind dann rausgelaufen“, sagte er dem Gericht. Er rief die Security. Zwei Detektive rannten hinter den Dieben her und erreichten sie an deren Pkw im Parkhaus. Der Fahrer (34) gab aber Gas und entkam. Beim Losfahren wurden die Detektive leicht verletzt. An der Ausfahrt des Parkhaus wartete aber die Polizei nahm alle fest. Die Läden bekam ihre Waren zurück.
Haupttäter hat bereits sechs Vorstrafen
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Der Haupttäter (34), ein dreifacher Familienvater, ist sechsmal vorbestraft: Diebstähle, Betrug, Körperverletzung. Zweimal hatte er sogar eine Haftstrafe auf Bewährung erhalten. Auch jetzt muss er nicht ins Gefängnis: Das Gericht setzte die Haftstrafe – 22 Monate - erneut zur Bewährung aus. Seit 2012 war er nicht mehr verurteilt worden.
Im Prozess neigte er deutlich dazu, sich als Opfer von leidigen Umständen darzustellen. Den Diebstahl habe er „für meine Kinder“ begangen“, sagte. Er habe damals zum Lebensunterhalt Flaschen auf der Straße sammeln müssen und dabei „von Besoffenen auf die Schnauze gekriegt“. Ein Job sei ihm wegen seiner Vorstrafen verwehrt geblieben. Heute arbeitet er als Hausmeister. Als Bewährungsauflage muss er 600 Euro an den Staat zahlen.
Aus einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe vorzeitig entlassen
Der Angeklagte (43), der Schmiere gestanden hatte, auch er ein Familienvater, wurde zu 23 Monaten auf Bewährung und 960 Euro verurteilt. Zur Tatzeit hatte der Lagerist unter Bewährung gestanden, nachdem er vorzeitig aus einer Haftstrafe (3,5 Jahre) wegen bandenmäßiger Drogendelikte und Hehlerei freigelassen worden war.
Aus justizinternen Gründen fand der Prozess erst gut zwei Jahre nach dem Beutezug statt.