Bochum. Ein Bochumer Arzt steht wegen des Vorwurf des Abrechnungsbetruges vor Gericht. Er soll zusammen mit anderen Personen Krankenkassen betrogen haben.
Bereits zum zweiten Mal sitzt ein Bochumer Arzt (54) auf der Anklagebank des Landgerichts. Wieder geht es um den Vorwurf des Abrechnungsbetruges. Mit „Luftleistungen“ soll der Mediziner mehrere gesetzliche Krankenkassen betrogen haben. Laut Anklage entstand ihnen ein Schaden von 44.000 Euro.
Vor der 13. Wirtschaftsstrafkammer geht es um enorm viel für den Mediziner, der eine eigene Praxis führt. Nicht nur eine juristische Strafe steht im Raum, sondern auch die berufsrechtliche Konsequenzen. Ob er geständig ist, wurde zum Prozessauftakt am Freitag aber nicht bekannt. „Zur Sache möchte er sich zurzeit schweigend verteidigen“, sagte sein Verteidiger Matthias Meier.
Zwei „Patienten“ sind ebenfalls angeklagt
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Staatsanwalt Jörg Maleck wirft dem 54-Jährigen vor, zwischen November 2014 und März 2016 in 17 Fällen falsche ärztliche Verordnungen erstellt zu haben, mit denen für eine 66-jährige Bochumerin und einen 59-jährigen Bochumer Pflegeleistungen abgerechnet werden konnten. Tatsächlich soll aber gar kein Pflegebedarf bestanden haben und auch gar keine Pflegeleistung erfolgt sein. Laut Anklagevorwurf hätten die beiden „Patienten“ trotzdem die Schein-Leistungen einmal im Monat mit ihrer Unterschrift quittiert, so dass die Kassen im Glauben an die Richtigkeit der Angaben jeweils Summen von mehreren hundert Euro an einen Bochumer Pflegedienst ausgezahlt hätten.
Der Pflegedienst soll mit der Arztpraxis des 54-Jährigen familiär verbunden gewesen sein. Auch der damalige Leiter (61) des Pflegedienstes sitzt jetzt auf der Anklagebank, ebenso die beiden „Patienten“. Diesen soll als Lohn für ihre Unterschrift eine kostenlose Haushaltshilfe gestellt worden sein.
Vorwurf: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trotz Gesundheit ausgestellt
Ein weiterer Vorwurf gegen den Arzt: Er soll eine Angestellte seiner Praxis trotz Gesundheit krank geschrieben haben und so über eine Ausfallversicherung 1820 Euro als Ersatzleistungen kassiert haben.
Elf weitere Verhandlungstage bis ins nächste Jahr
Das Gericht hat elf weitere Verhandlungstage bis 6. Januar 2020 vorgesehen.
Das Verfahren gegen die beiden „Patienten“ könnte aber vorzeitig beendet werden, denn ihr mutmaßlicher Tatbeitrag ist eher gering. Die 66-Jährige war am Freitag aber nicht geständig. Der Richter: „Ich bin mir nicht sicher, ob Sie mir heute die Wahrheit gesagt haben.“
Die Praxis beschäftigt die Bochumer Strafjustiz schon seit Jahren. Bereits 2015 stand der nicht vorbestrafte Arzt vor einer anderen Wirtschaftsstrafkammer, weil er mit falschen Abrechnungen getrickst haben soll. Während seine damals mitangeklagte Ehefrau (53), ebenfalls Ärztin, damals wegen vielfachen Betruges zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, stellten die Richter das Verfahren gegen ihn ein. Allerdings nur gegen eine Auflage in Höhe von 50.000 Euro.
Nun also Prozess Nummer 2 für ihn. Beinahe wäre es dazu gar nicht gekommen, denn im Ermittlungsverfahren war ein Strafbefehl (Verurteilung ohne Prozess im rein schriftlichen Verfahren zu höchstens einem Jahr Haft auf Bewährung) ins Auge gefasst worden. Es scheiterte daran, dass die Beschuldigtenseite Sorge um die Arzt-Zulassung hatte, wenn der Arzt einen Schuldspruch akzeptiert.
„Wir verhängen mitunter auch bei Erstangeklagten nicht bewährungsfähige Freiheitsstrafen“
Richter Carsten Schwadrat sagte, dass die Entscheidung gegen einen Strafbefehl vielleicht nicht klug gewesen sein könnte. „Wir verhängen mitunter auch bei Erstangeklagten nicht bewährungsfähige Freiheitsstrafen.“ Noch aber sei die Schuldfrage natürlich offen.