Bochum. Eine Ärztin aus Langendreer ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte trotz einschlägiger Vorstrafe mit falschen Abrechnungen betrogen.
Ihre jahrelangen Abrechnungsbetrügereien muss eine Ärztin aus Langendreer schwer büßen. Das Landgericht verurteilte die 49-Jährige am Freitag wegen 146 Fällen des schweren Betruges sowie wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft.
Die Angeklagte war zum Urteil ganz in Schwarz erschienen. Sie wusste, dass sie bestraft wird, denn sie hatte die Vorwürfe zuvor eingeräumt. Das Urteil nahm sie äußerlich gefasst auf.
Dass sie nun lange ins Gefängnis soll, ist keine Überraschung. Bereits 2010 war die ehemalige Betreiberin einer eigenen Praxis wegen Abrechnungsbetruges zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurden; der Schaden bei den Krankenkassen betrug damals rund 287.000 Euro. Trotzdem hatte sie „unbeeindruckt von der Verurteilung weitergemacht“ mit ihren Betrügereien, wie Richter Wolfgang Mittrup am Freitag in der Urteilsbegründung sagte. Die Frau stellte Krankenkassen und Sozialämtern Behandlungen von Patienten in Rechnung, die sie gar nicht geleistet hatte. Sogar Laborarbeiten wurden falsch abgerechnet. Diesmal richtete sie einen Schaden in Höhe von rund 105.000 Euro an. Hinzu kommt ein Steuerschaden in Höhe von rund 80.000 Euro.
Betrogen wurden auch private Krankenkassen. Dabei mischten auch mindestens drei Privatpatienten mit. Die falschen überhöhten Rechnungen der Ärztin reichten sie bei ihrer Privatkasse ein – und die Summe der Rücküberweisung wurde dann geteilt. Die drei Patienten sind inzwischen mit einer Haftstrafe auf Bewährung sowie mit Geldauflagen sanktioniert worden. Das Verfahren gegen einen vierten Privatpatienten läuft derzeit noch.
Mittrup betonte im Urteil mehrfach, wie sehr die Ärztin die Justiz ignoriert hatte. Selbst als sie wegen der laufenden Ermittlungen ihre kassenärztliche Zulassung und auch ihre Approbation zurückgegeben hatte, arbeitete sie als Ärztin weiter.
Das sei ein Maß an krimineller Energie, das nur den Schluss zulasse, dass die Angeklagte eine rechtsfeindliche Gesinnung habe. Sie sei eine „krasse Bewährungsversagerin“. Den Schaden hat sie inzwischen allerdings komplett erstattet.
Auch ihr Ehemann, ein Arzt, mit dem sie sich ihre Praxis geteilt hatte, war in dem Prozess anfangs angeklagt. Er soll sich an dem Betrug beteiligt haben. Sein Verfahren wurde eingestellt mit der Auflage, 50.000 Euro an die Staatskasse zu zahlen.