Bochum. Sobald Schilder da sind, dürfen E-Scooter an bestimmten Stellen auch durch die Bochumer Fußgängerzone fahren. Fahrrädern ist das bereits erlaubt.

E-Scooter sollen in Bochum bald auch in ausgewiesenen Bereichen der Fußgängerzone fahren dürfen. Die Regel: Wo jetzt schon das Fahrradfahren erlaubt ist, sollen „in Kürze“ auch die elektrisch betriebenen Roller fahren dürfen.

So dürfen Radfahrer in der Innenstadt fahren.
So dürfen Radfahrer in der Innenstadt fahren. © funkegrafik nrw | Marc Büttner

Die Stadt will dazu weiße Schilder (mit schwarzem E-Scooter und dem Wort „frei“) für die Ausnahmeregel anbringen lassen. Bis diese hängen, bleibt das Fahren der Elektroroller in der Fußgängerzone allerdings noch verboten. Doch warum ist dort überhaupt an manchen Stellen das Radfahren erlaubt, an anderen wieder nicht?

Stadt prüft Gefälle, Breite und Frequenz des Bereiches

Die Stadt kann grundsätzlich als – wie es bürokratisch heißt – „Straßenbaulastträger“ Bereiche einer Fußgängerzone für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer freigeben. „Wir prüfen das gemeinsam mit der Polizei, wenn der Wunsch an uns herangetragen wird.“, sagt Stadtsprecher Thomas Sprenger. So ist nach Angabe der Stadt bisher bis auf die Kortumstraße in Bochum die komplette Fußgängerzone auch für Fahrräder befahrbar. Sichtbar werde das über die „Radfahrer-Frei-Schilder“.

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Ob ein Bereich grundsätzlich freigegeben werde, sei erst einmal „Ermessenssache“. Die Stadt prüfe dann etwa, ob die Strecke breit genug, wie stark das Gefälle oder wie frequentiert sie ist. Die Kortumstraße etwa sei die Haupt-Einkaufsstraße und deshalb sei dort das Fahren verboten. Wichtig sei, dass Fußgänger und Radfahrer problemlos gemeinsam die Zone nutzen könnten. „Wir setzen auf ein verträgliches Miteinander“, sagt Stadtsprecher Thomas Sprenger.

Alkoholgrenzen gelten genau wie beim Autofahren

„Wenn wir einen Teil grundsätzlich für geeignet halten, testen wir das erst einmal probeweise“, sagt der Stadtsprecher. Mit besonderem Augenmerk auf mögliche Probleme wollen Stadt und Polizei nun auch den E-Scooter-Test beobachten. „Wir brauchen dann im Zweifel auch den Mut, die Freigabe wieder rückgängig zu machen“, sagt Thomas Sprenger. Das gelte im Übrigen nicht nur für E-Scooter, sondern auch für Fahrräder.

In Bochum treffen alle drei Verleiher aufeinander

Tier Mobility stellte die ersten 100 E-Sccoter auf. Circ folgte mi t 500 seiner schwarz-orangen Roller. Durch eine Partnerschaft mit der Verkehrsgesellschaft Bogestra können die Circ-Roller nicht nur über die Firmen-App, sondern auch über die Bogestra gebucht werden.

Auch Lime hat 50 Roller aufgestellt. Bochum ist daher bisher die einzige Stadt im Ruhrgebiet, in der alle drei Verleiher gegeneinander antreten.

Die Polizei hatte jüngst bei einer Groß-Kontrolle 117 E-Scooter-Nutzer kontrolliert und dabei vor allem auf drei Dinge geachtet: E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen fahren. Auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen dürfen sie nur langsam rollen. Außerdem gelten für E-Scooter-Fahrer die gleichen Promille-Grenzen, wie bei Autofahrern. Ergebnis der E-Scooter-Groß-Kontrolle am Dienstag: Neun Verwarngelde und zwei Anzeigen.

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Die E-Scooter-Frei-Schilder sollen in den kommenden Wochen angebracht werden. Stadt und Polizei wollen genau beobachten, ob ein „verträgliches Miteinander“ mit Fußgängern, Radfahrern und den E-Scooter-Nutzern funktioniert.

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