Bochum. Das Jugendamt hat im Vorjahr in mehr Familien als vorher überprüft, ob eine Gefahr für ein Kindeswohl besteht. Es gab 944 Einschätzungen.

Der Soziale Dienst des Bochumer Jugendamtes hat im vergangenen Jahr in 944 Fällen überprüft, ob eine Kindeswohlgefährdung besteht. Die Fälle wurden durch externe Meldungen oder eigene Feststellungen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung bekannt. Im Jahr davor (2017) hatte es 914 solcher Fälle gegeben. Das teilte ein Stadtsprecher auf WAZ-Anfrage mit.

Von den 944 Überprüfungen wurde in 172 Fällen (18 Prozent) eine so genannte „akute Kindeswohlgefährdung“ festgestellt. Eine so genannte „latente Kindeswohlgefährdung“ – das heißt: Vernachlässigung, körperliche und psychische Misshandlung und sexuelle Gewalt konnten gegenwärtig nicht eindeutig ausgeschlossen werden – wurde in 100 Fällen (elf Prozent) erkannt. Einen so genannten Hilfebedarf sah das Jugendamt in 258 Fällen (27 Prozent).

Anzahl der Verdachtsfälle steigt auch landesweit an

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In 414 Fällen (44 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf vorgefunden.

Auch landesweit gab es im vergangenen Jahr deutlich mehr Einschätzungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. In 43.375 Fällen haben die Jugendämter in NRW im Rahmen ihres Schutzauftrags geprüft. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478).

37,8 Prozent der Kinder, bei denen eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, waren zwischen zehn und 17 Jahre alt. Fast jedes vierte Kind (24,6 Prozent) war jünger als drei Jahre.

Auf Verdachtsfälle aufmerksam gemacht werden die Jugendämter vor allem von der Polizei, von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verwandten, Bekannten, Nachbarn, Schulen, Kitas und Tagespflegepersonen.