Bochum/Düsseldorf. Wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation ist eine Bochumerin (27) angeklagt worden. Sie soll auch einen Sprengstoffgürtel getragen haben.

Eine 27-jährige Frau aus Bochum muss sich ab 10. September wegen des Vorwurfs, einer ausländischen Terrorvereinigung angehört zu haben, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Außerdem werden ihr „Kriegsverbrechen gegen das Eigentum“ und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen.

Die Frau soll im Februar 2014 nach Syrien gereist sein, um sich dem so genannten Islamischen Staat (IS) anzuschließen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Noch am Tag ihrer Einreise soll sie dazu einen IS-Kämpfer geheiratet haben, zu dem sie zuvor lediglich über das Internet Kontakt geknüpft hatte.

Im Umgang mit Kriegswaffen ausgebildet

Mit ihm und dem im Jahr 2015 geborenen gemeinsamen Kind soll die Deutsche in Syrien und im Irak in verschiedenen Wohnungen gelebt haben, die ihr vom IS zugewiesenen worden sind. Vorher hatten darin Menschen gelebt, die vor dem IS geflohen waren. „Zeitweilig soll sie auch Zweitfrau eines höherrangigen IS-Mitglieds gewesen sein“, sagte ein Gerichtssprecher. Sie soll im Umgang mit Kriegswaffen ausgebildet worden sein und zeitweilig einen Sprengstoffgürtel getragen haben. Einen solchen Gürtel soll sie auch anderen deutschsprachigen Frauen zum Kauf angeboten haben.

Auf offener Straße in Bochum festgenommen

Die Frau war am Morgen des 14. November 2018 in auf offener Straße in einer kleinen Nebenstraße der Bochumer Innenstadt festgenommen worden. Gegen sie lag ein Haftbefehl des Bundesgerichtshofes vor. Der Zugriff soll blitzschnell und ohne die Unterstützung von SEK-Einheiten erfolgt sein. Seitdem sitzt sie in U-Haft.

Die Angeklagte soll bereits im Februar 2017 festgenommen worden sein, als sie Syrien in Richtung Türkei verließ. Im August 2018 soll sie von dort aus nach Deutschland abgeschoben worden sein.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts hat zwölf Sitzungstermine bis 17. Dezember geplant. Der Strafrahmen für die angeklagten Straftaten reicht bis zu zehn Jahren Haft.