Bochum. . Ein 41-jähriger Bochumer soll in seiner Wohnung seine Ex-Partnerin auf äußerst erniedrigende Weise vergewaltigt haben. Vor Gericht schweigt er.
Die Vorwürfe der Anklage sind selbst für sehr erfahrene Strafjuristen, die vor Gericht schon mit viel Leid und Erniedrigung konfrontiert worden sind, äußerst abgründig. Seit Dienstag steht ein 41-jähriger Bochumer vor dem Landgericht, der am Vormittag des 27. September 2018 seine ehemalige Lebensgefährtin (47) im Schlafzimmer seiner Wohnung in Hamme äußerst massiv mit einem Messer bedroht, vergewaltigt und verletzt haben soll.
Der Angeklagte schweigt zunächst
Die Einzelheiten in der Anklage über die Art und Weise, wie er das gemacht haben soll, erinnern an ein psychopathisches Verhalten voller Macht-, Gewalt- und Bestrafungsfantasien. Auch von Schlägen mit der Handkante gegen Kopf und Rücken ist in der Anklage die Rede. Das Verbrechen soll er mit seinem Handy teilweise gefilmt haben. Die Aufnahmen sollen der 8. Strafkammer als Beweismittel zur Verfügung stehen. Nach der Flucht der Frau wurde der 41-Jährige festgenommen. Seit Oktober sitzt er in Untersuchungshaft.
Zum Verhandlungssauftakt äußerte er sich nicht. Sein Verteidiger erklärte: „Er wird sich verteidigen, indem er von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.“
Der Prozess wird am 29. März fortgesetzt. Angesetzt sind drei weitere Sitzungstage bis zum 12. April.