Bochum. . Ein Einbrecher hatte einem Firmenbesitzer einen Schraubenzieher 9,5 Zentimeter tief ins Gehirn gestoßen. Folge: Haftstrafe wegen Mordversuchs.

9,5 Zentimeter tief drang der Schraubenzieher in das Gehirn des Opfers (52), quer durch den Kopf. Der 21-jährige Täter wurde am Montag von Landgericht wegen versuchten Mordes zu fünfeinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Die Bluttat ereignete sich in der Nacht des 15. April 2018 vor einer Autoverwertung an der Carolinenglückstraße in Hamme. Der nicht vorbestrafte 21-Jährige war auf das umzäunte Gelände eingestiegen, um zu stehlen. Als der Eigentümer ihn stellen wollte, schlug ihm der Täter ein Werkzeug („Knarre“) ins Gesicht und verletzte ihn das Auge.

Verteidigung wollte Freispruch

Im Gerangel mit weiteren Zeugen, die die Flucht verhindern wollten, stach er mit Wucht den Schraubendreher in den Hinterkopf und zog ihn wieder heraus. Am Tatort nahm ihn die Polizei fest.

Laut Urteil wollte er mit dem Stich verhindern, dass er identifiziert wird. Das Opfer ist durch die Tat auf einem Ohr taub, das andere ist ebenfalls schwer geschädigt. Längere Zeit war auch sein Gesicht teilweise gelähmt. Die Verteidigung wollte Freispruch wegen Notwehr.