Bochum. . Parkende Autos auf der anderen Straßenseite blockieren regelmäßig eine Garagenausfahrt in Bochum. Verbotsschilder gibt es hier allerdings nicht.

Seine Straße trägt den idyllischen Namen Am Friedensgrund. Doch Werner Ramers platzt mal wieder die Hutschnur. Als er seinen Opel Insignia aus der Garage setzen will, parken am Straßenrand gegenüber zwei Autos. Rangieren? Zwecklos. Die Fahrbahn ist zu schmal.

Seit Jahren liegt der WAZ-Leser deshalb im Clinch mit der Stadtverwaltung, fordert ein Einschreiten der Behörden. Doch im Rathaus erkannte man bislang keinen Handlungsbedarf. Erst auf WAZ-Anfrage heißt es nun: „Wir überlegen, was wir an dieser Stelle tun können.“

Parkverbot gilt auch vor und hinter Kreuzungen

Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken auch bis zu fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, „über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen“ sowie vor Bordsteinabsenkungen verboten.

Dabei gilt: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

Diese Stelle: Das sind die 4,20 Meter, die die schmale Fahrbahn auf der Wohnstraße in Hamme misst. Die reichen Werner Ramers eigentlich aus, um mit dem Wagen bequem aus der Garage neben seinem Haus zu fahren. Es sei denn, gegenüber wird geparkt. „Und das“, klagt der 81-Jährige, „geschieht immer wieder. Neulich habe ich deshalb sogar eine Veranstaltung im Musikforum verpasst.“

Was „schmal“ bedeutet, ist Ansichtssache

Dabei ist ungewiss, ob die Falschparker wissen, dass sie falsch parken. Park- oder Halteverbotsschilder stehen Am Friedensgrund nicht. Auskunft gibt allein ein Blick in die Straßenverkehrsordnung, Paragraf 12, Absatz 3, Nr. 3. „Das Parken“, heißt es dort, „ist unzulässig (...) vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.“

© Ingo Otto

Genau darauf beruft sich die Stadt. „Wann immer ich um Abhilfe bitte: Stets heißt es nur, dass jeder Autofahrer ja wissen müsste, dass er hier nicht parken darf“, berichtet Werner Ramers. Daran hegt der Rentner Zweifel. „Das ist doch keine vernünftige Regelung“, meint er. Vielen Autofahrern dürfte das Verbot unbekannt sein. Und der Begriff „schmal“ ist Ansichtssache: Gerichte streiten seit Jahren in ähnlichen Fällen, ob Anlieger ein Recht auf Beschilderung haben.

Stadtverwaltung kündigt Ortstermin an

Werner Ramers bleibt nichts anderes übrig, als das „Angebot“ des Tiefbauamtes anzunehmen. „Sie haben die Möglichkeit“, teilte ihm die Behörde mit, „sowohl die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes als auch die Polizei zu informieren, wenn Sie Ihre Garage nicht benutzen können.“

Um Nerven und Zeit zu sparen, hält der Hammer eine andere Lösung für hilfreicher: Zickzacklinien auf der gegenüberliegenden Straßenseite, möglichst auf fünf Metern Breite, so dass auch StVO-unkundige Autofahrer sofort Bescheid wissen.

Ordnungsamt regelmäßig vor Ort

Es gibt Hoffnung. Zwar bekräftigt Stadtsprecher Peter van Dyk gegenüber der WAZ, dass das Parken auf Straßen mit einer Breite unter sechs Metern auch ohne Ausschilderung generell verboten ist: sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Gehweg. Auch seien regelmäßig Mitarbeiter des Ordnungsamtes Am Friedensgrund unterwegs. „Wir werden uns die Situation aber trotzdem noch einmal vor Ort anschauen und Maßnahmen prüfen“, kündigt Peter van Dyk an.