Bochum. . Der Sozialdienstleister ZOF betreut in Bochum Flüchtlinge. In Berlin und Leipzig haben die dortigen Behörden ihn von seinen Aufgaben entbunden.

Die Vergabe der Betreuung von Flüchtlingen in der Einrichtung an der Kollegstraße in Querenburg an den Duisburger Verein „Zukunftsorientierte Förderung“ (ZOF) wird ein Fall für den Rechnungsprüfungsausschuss. Die CDU-Fraktion im Rat will überprüfen lassen, unter welchen Voraussetzungen der Auftrag in Höhe von derzeit 75.000 Euro monatlich an den Sozialdienstleister gegangen ist.

Sie möchte wissen, wann die Verwaltung von Ermittlungen gegen den früheren ZOF-Geschäftsführer erfahren hat und warum es aus ihrer Sicht nicht möglich war, das Ausschreibungsverfahren zu stoppen. „Wir haben einigen Klärungsbedarf in dieser Sache“, sagt Stefan Jox, Sprecher der CDU-Fraktion im Rechnungsprüfungsausschuss.

Ermittlungen gegen Vereinsangehörige

Denn: In Berlin und Leipzig haben die dortigen Behörden die Reißleine gezogen, obwohl Aufträge – wie in Bochum – schon vergeben worden waren bzw. ZOF das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hatte. So kündigte das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) in Berlin fristlos den Auftrag an den Sozialdienstleister, der eine Einrichtung in Berlin-Friedenau mit 400 Plätzen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg übernehmen sollte. „Der Grund sind umfangreiche Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gegen Beschäftigte des Betreibers und Angehörige des Vereins, die seine Eignung und Glaubwürdigkeit als Betreiber infrage stellen.

Außerdem wurden entgegen der ursprünglichen Auskunft des Vereins Abgaben nicht vollständig entrichtet, so dass Rückstände in Millionenhöhe bestehen“, so eine LAF-Sprecherin. Für zwei weitere Einrichtungen habe der Verein keinen Zuschlag mehr erhalten.

Leipzig reagierte schnell

Nachdem die Ermittlungen gegen den früheren ZOF-Geschäftsführer bekannt geworden waren, hatte der Verein zwar ausführlich auf Fragen aus Berlin geantwortet. „Die gelieferten Informationen gaben zunächst keinen Anlass und keine rechtliche Handhabe, dem Bieter den Zuschlag zu verweigern“, so die LAF-Sprecherin. Wenige Tage später habe es aber Hinweise auf Vorwürfe gegeben, die der Verein nicht habe entkräften können.

Duisburger betreuen Einrichtung in Querenburg

In Bochum betreut ZOF seit dem 1. Oktober die Einrichtung an der Kollegstraße mit 76 Plätzen.

Sozialdezernentin Britta Anger hatte zwar erklärt, sie habe kein gutes Gefühl gehabt, als sie kurz vor Vertragsbeginn von den Ermittlungen gegen die Duisburger erfahren habe. Eine Handhabe zur Aufhebung der Ausschreibung habe es aber nicht gegeben.

Nicht zuletzt aufgrund der Erkenntnisse in Berlin hat auch das Landratsamt in Leipzig reagiert. Es zog die Ausschreibung für die Betreuung von zwei Flüchtlingseinrichtungen mit einem Volumen von 1,1 Millionen Euro zurück und wird die Aufgaben nun in Eigenregie erledigen. ZOF hatte das günstigste Angebot vorgelegt, der Auftrag sei aber noch nicht erteilt worden. Zweifel seien, so Behördensprecherin Bettina Laux, im Zuge der Recherchen über den Anbieter aufgekommen.

Zweifel gibt es nun auch in Bochum. So möchte die CDU wissen, ob hier Informationen über eine Amtshilfe bei anderen Kommunen, die in einem ähnlichen Vergabeverfahren stehen, eingeholt wurden.