Bochum. . Ein Bochumer Bandido ist zu 1250 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er öffentlich seine Kutte getragen hatte. Er selbst wollte den Prozess.

Ein Bochumer Bandido (39) ist am Mittwoch zu 1250 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze) verurteilt worden, weil er mit seiner Vereinskutte auf die Straße gegangen ist. Der Angeklagte hatte den Prozess selbst gewollt, weil er obergerichtlich klären lassen will, ob das öffentliche Tragen der Kutte strafbar ist oder nicht.

Hintergrund ist das Verbot der Bandido-Ortsgruppen(„Chapter“) Aachen und Neumünster wegen krimineller Aktivitäten. Deshalb will sich der Bochumer Bandido aber nicht verbieten lassen, weiterhin seine Kutte zu tragen. Am 19. Oktober 2017 ging der vielfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestrafte Fliesenleger im vollen Bewusstsein, dass er eventuell gegen das Gesetz verstößt, auf den Vorplatz des Bochumer Polizeipräsidiums. Sein Anwalt Reinhard Peters hatte ihn extra angekündigt.

Gleichartiger Prozess lief schon vor vier Jahren

Am Leib trug der Rocker eine Lederkutte mit der Aufschrift „Bandido“ und dem „Fat Mexican“, einer Figur mit Mexikanerhut, Machete und Revolver. Außerdem stand „Bochum“ darunter. Wie gewünscht nahm die Polizei dem Bandido die Kutte ab und zeigte ihn an. Grund: Verstoß gegen das Vereinsgesetz.

Schon einmal, 2014, hatten zwei Bandidos mit so einem Auftritt vor der Bochumer Polizei einen Prozess provoziert. Das Landgericht sprach die beiden aber frei, der Bundesgerichtshof bestätigte dies. „Eine Klatsche“ für das Innenministerium, sagt Anwalt Peters. Im Nachgang zu diesem Freispruch wurde das Vereinsgesetz aber verschärft. Demnach soll es keine Rolle mehr spielen, ob ein bestimmtes Bandido-Chapter selbst verboten sei: Wenn auf deren Kutten im Wesentlichen dieselben Kennzeichen wie die der verbotenen Chapter stehen, so darf man damit nicht draußen durch die Gegend laufen. Die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Thorsten Fülber verurteilte den Bandido wegen „öffentlichen Verwendens von Kennzeichen verbotener Vereine“.

Anwalt: Gesetz ist verfassungswidrig

Peters hält dies für verfassungswidrig, er will Freispruch. Er argumentiert: Wenn ein Unterverein eines großen Fußballclubs sich strafbar gemacht habe, könne man ja auch nicht allen das Vereinslogo verbieten.

Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert forderte 50 Tagessätze Geldstrafe zu je 15 Euro.

Der BGH wird das Urteil rechtlich überprüfen, eventuell auch das Bundesverfassungsgericht.

Ein Bandido-Sprecher wollte das Bochumer Urteil nicht kommentieren.

Der Prozess wurde besonders gesichert. Es gab verschärfte Einlasskontrollen vor dem Sitzungssaal. Zu Zwischenfällen kam es aber nicht. Anwesend waren lediglich drei Männer aus dem Bandido-Umfeld.