Tunis. Lässt Tunesien Sami A. ausreisen? Seine Anwältin sagt, ein Richter habe ihr gegenüber bestätigt, dass es kein Ausreiseverbot gegen ihn gebe.

Ob der als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. aus Tunesien nach Deutschland zurückreisen darf, ist weiter unklar. Wie die «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» berichtete, gibt es in Tunesien kein Ausreiseverbot gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden. «Der zuständige Ermittlungsrichter hat mir im persönlichen Gespräch gesagt, dass Sami A. ausreisen dürfte», bestätigte dessen Anwältin Seda Basay-Yildiz der Deutschen Presse-Agentur.

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Dem widersprach jedoch der Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien, Sofiane Sliti. Es werde weiter gegen den aus Deutschland abgeschobenen Gefährder ermittelt und er müsse in Tunesien bleiben.

Die Abschiebung ist zum Politikum geworden. Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des 2011 getöteten bin Laden war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden. Ein Gericht in Gelsenkirchen hatte am Abend zuvor entschieden, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei - der Beschluss wurde aber erst übermittelt, als die Chartermaschine in der Luft war. (dpa)

Darum ist die Abschiebung von Sami A. so umstritten

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