Bochum. . Das Verwaltungsgericht erhöht im Streit um die Abschiebung von Sami A. den Druck auf die Stadt Bochum. Das angedrohte Zwangsgeld wurde verhängt.

Im Streit um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien erhöht das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Druck auf die Stadt Bochum.

Das Gericht verhängte am Freitag das bisher nur angedrohte Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt. Zugleich drohte es der Kommune ein weiteres Zwangsgeld in gleicher Höhe an. Das Gericht warf der Stadt vor, sie habe weiterhin nicht ausreichend geprüft, ob Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden könne.

Stadt Bochum kann gegen Entscheidungen Beschwerde einlegen

Die Stadt Bochum kann gegen beide Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen. Eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Zwangsgelds hätte aufschiebende Wirkung. Das heißt, Geld würde zunächst nicht fließen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat derweile die Aufhebung des gerichtlichen Abschiebeverbots für den Tunesier beantragt. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sei am Freitag ein Antrag des Bamf eingegangen, den Beschluss zum Abschiebeverbot abzuändern, sagte ein Gerichtssprecher. Das Bamf habe dabei auf die Entwicklung der vergangenen drei Wochen verwiesen. Der Umgang der tunesischen Behörden mit Sami A. zeige, dass ihm in Tunesien keine Folter oder unmenschliche Behandlung drohe.

Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Weil in Tunesien gegen ihn ermittelt wird und sein Pass eingezogen wurde, kann er nach Angaben tunesischer Behörden zurzeit nicht nach Deutschland reisen. (dpa)