Düsseldorf. . Seit der Entscheidung im Fall Sami A. steht das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Fokus. Zum Teil handelt es sich wohl um strafbare Kommentare.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sieht sich wegen seiner Entscheidung gegen eine Abschiebung des Gefährders Sami A. einem „Shitstorm“ von Wutbürgern ausgesetzt. Zum Teil handele es sich um Kommentare mit strafbaren Inhalten, die an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet würden, sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht habe noch nie zuvor so im Fokus gestanden.

Sami A.s Anwältin Seda Basay-Yildiz fordert, wie erwartet, von der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10000 Euro, weil ihr Mandant nicht nach Deutschland zurückgeholt wurde. In der Nacht zum Mittwoch war ein Rückhol-Ultimatum des Verwaltungsgerichts abgelaufen. Die Richter werden in den kommenden Tagen das bisher nur angedrohte Zwangsgeld festsetzen. Dagegen kann die Stadt Bochum Beschwerde einlegen, die aufschiebende Wirkung hätte.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Antrag aus Bochum gegen das Ultimatum zurückgewiesen. Bislang habe sich die Stadt nicht bemüht, der Rückholverpflichtung nachzukommen, so die Begründung. (mk)