Bochum. . Nach einem Anbieterwechsel verpasst es die Telekom, die Rufnummer eines Bochumers zu portierten. Nach WAZ-Berichterstattung lenkt die Firma ein.
Jahrzehntelang hatte Franz Graak dieselbe Telefonnummer, jahrzehntelang war er Kunde der Deutschen Telekom. Nach einem Anbieterwechsel zu Mobilcom und zurück zur Telekom bekam der 86-Jährige eine neue Rufnummer – für den Rentner etwas, an das er sich nicht gewöhnen wollte. Nun, nach beinahe einem Jahr Insistieren bei der Telekom und einem Artikel in der WAZ Anfang Juli, hat die Telekom eingelenkt. Sie erstattet dem Bochumer 70 Euro Anschlussgebühr und gibt ihm seine alte Nummer zurück.
Alte Rufnummer blieb zunächst verschollen
Vor über einem Jahr wechselt der 86-Jährige zu Mobilcom, der Tarif ist günstiger. Weil er mit dem Anbieter aber unzufrieden ist, will er kurze Zeit darauf wieder zurück zur Telekom. Der Wechsel ist kein Problem – aber seine alte Nummer bleibt verschollen. Im März bekommt er Post von Mobilcom: Die alte Nummer könnte sofort portiert werden. So lautet die Bezeichnung für das Übernehmen einer Rufnummer.
Monatelang passierte nichts
Acht Tage später erteilt er der Telekom den Auftrag zum Anbieterwechsel, er bekommt eine Eingangsbestätigung. Aber es passiert nichts. Monatelang ist Franz Graak komplett ohne Telefon. Sein Sohn bemüht sich, telefoniert mit dem Kundendienst, besucht Kundencenter. Im Februar dieses Jahres dann die Nachricht der Telekom: Die Portierungsfrist von 90 Tagen sei abgelaufen, eine Rufnummermitnahme schon lange nicht mehr möglich. Einen Anschluss hat Graak zwar wieder, aber mit neuer Nummer.
Auf Anfrage der WAZ teilt die Telekom im Juli mit, dass sie die Anschlussgebühren, die nicht nötig gewesen wären, hätte das Unternehmen die Nummer portiert, aus Kulanz erstattet werden. Nach nochmaliger Nachfrage lenkt die Telekom auch in Sachen Telefonnummer ein und schaltet die ursprüngliche Nummer wieder frei.
WAZ-Leser Franz Graak, der Sorge hatte, dass ihn niemand mehr erreichen kann, ist glücklich, dass „die Telekom Wort gehalten hat“.