Bochum. . Nach einem Anbieterwechsel verpasst es die Telekom, die Rufnummer des Bochumers Franz Graak (86) zu portieren. Drei Monate ist er ohne Telefon.

Seit Jahrzehnten hat Franz Graak die selbe Telefonnummer. Jeder in seinem Umfeld kennt sie, sein Sohn, sein Arzt, seine Versicherung, seine Bank. Seit Jahrzehnten ist der 86-Jährige Kunde der Deutschen Telekom. Seine Nummer hat er nicht mehr.

Vor rund einem Jahr hat er sich gemeinsam mit seinem Sohn Wolfgang Graak nach einem neuen Tarif umgesehen. Zu teuer war der Anschluss bei der Telekom, andere Anbieter ermöglichen niedrigere Monatsgebühren.

So wechselt der Rentner zu Mobilcom; weil aber der Festnetzanschluss über eine so genannte Voicebox läuft und Franz Graak nur dreimal Klingeln Zeit hatte, um den Hörer abzunehmen, will er wieder zurück zur Telekom wechseln, auch wenn er dort etwas mehr bezahlt. Seine alte Nummer hat er mit zu Mobilcom genommen, jetzt soll sie wieder zurück zur Telekom gehen. Dass der Anbieterwechsel zurück so unkompliziert ging, verdankt Franz Graak der Hilfe der Verbraucherzentrale.

Eigentlich ein Standard-Prozedere

Für ihn ist klar: Seine alte Nummer will er behalten. Eigentlich ein Standard-Prozedere. Aber es wird kompliziert. Sein Sohn Wolfgang Graak hat die Abläufe protokolliert: Am 20. März 2017 bekommt Frank Graak Post von Mobilcom: Die alte Nummer könne ab sofort portiert werden. So lautet die Bezeichnung für das Übernehmen einer Rufnummer.

Auftrag auf Portierung muss rechtzeitig erfolgen

Ein Mobilfunkkunde kann von seinem Anbieter jederzeit die Übertragung seiner Rufnummer(n) auf einen anderen Anbieter verlangen, vorausgesetzt, der gewählte neue Anbieter erlaubt ihm, bestehende Rufnummer(n) mitzubringen.

Um eine zeitlich nahtlose Portierung zu gewährleisten, sollte der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag spätestens sieben Tage (Mobilfunk) bis zehn Tage (Festnetz) vor dem Tag der Portierung an den abgebenden Anbieter übermittelt haben. Die Portierung ist kostenpflichtig.

Rechtsberatung zu diesem Thema bietet die Beratungsstelle für Verbraucher nach Termin an. Die Beratung kostet 9 Euro.

Acht Tage später erteilt er der Telekom den Auftrag zum Anbieterwechsel, er bekommt eine Eingangsbestätigung. Aber es passiert nichts. Franz Graak ist nun komplett ohne Festnetzanschluss, er wird es drei Monate lang bleiben. Für den 86-Jährigen, der kein Handy hat, ist das schwer zu ertragen.

Es folgen mehrere Gespräche, per Telefon und persönlich im Telekom-Shop, bis die Telekom am 13. Juni 2017 schließlich einen Anschluss einrichtet, mit einer „vorläufigen Rufnummer“. Über Monate passiert nichts, im Februar kommt ein Schreiben der Telekom, dass die Portierungsfrist von 90 Tagen längst abgelaufen, eine Rufnummermitnahme schon lange nicht möglich sei.

„Von einer Entschuldigung kann ich mir nichts kaufen“

„Mit Kundenfreundlichkeit hat das nichts zu tun“, ärgert sich Wolfgang Graak. Nach seiner erneuten Beschwerde kommt am Telefon „eine lapidare Entschuldigung“, es sei etwas schiefgelaufen zwischen Telekom und Telefonica, über die die Portierung hätte abgewickelt werden müssen.

„Von einer Entschuldigung kann ich mir nichts kaufen“, sagt Franz Graak. Es geht ihm auch um die knapp 70 Euro Anschlussgebühr, die eigentlich nicht nötig gewesen wäre, hätte die Telekom die Rufnummer portiert. Aber vor allem geht es ihm um die ihm seit Jahrzehnten bekannte Nummer, mit der er im Telefonbuch steht und die alle seine Kontakte haben. „Mich kann ja niemand mehr erreichen“, fürchtet er.

Keine Antwort

Auf Anfrage der WAZ teilt die Telekom mit, dass die Portierungsfrist überschritten gewesen sei – von einem Problem mit der Telefonica ist keine Rede. „Die einmaligen Kosten für die Bereitstellung des Anschlusses werden wir Hr. Graak aus Kulanz erstatten“, heißt es weiter. Auf die Frage, ob er doch noch seine Nummer zurückbekommen könnte, gibt es keine Antwort.