Bochum. . Die Mieter können am wenigsten etwas für die Brandschutzmängel in dem Hochhaus. Sie müssen zurückkehren können – auch ohne Luxussanierungen.

Allzu vollmundig erscheint aus heutiger Sicht die Zusicherung der Feuerwehr vom Juni 2017, in Bochumer Hochhäusern seien Brandkatastrophen wie seinerzeit in London unmöglich. Zwar nicht die Außenfassaden, sehr wohl aber die Trennwände von Altbauten genügen offenbar nicht (mehr) den Brandschutzbestimmungen.

Das macht die bevorstehende Evakuierung an der Wittener Straße erschreckend deutlich, wo es der damalige Inhaber jahre- und jahrzehntelang sträflich unterlassen hat, das abgewirtschaftete Gebäude zu modernisieren.

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Mieter müssen Recht auf Rückkehr haben

Es ist ein Glück, dass die lebensgefährlichen Mängel jetzt entdeckt wurden und vom Eigentümer beseitigt werden müssen. Ebenso konsequent sollte die Stadt bei der Überprüfung weiterer Hochhäuser vorgehen.

Denn zu befürchten ist, dass Brandschutzsünden aus den 1950er bis 70er Jahren und untätige, auf Gewinn fixierte Vermieter kein Einzelfall sind.

Schuldlos sind die betroffenen Mieter. Für sie muss gelten: Wer will, hat das Recht, nach dem Umbau zurückzukehren. Zu gleichen Mieten. Ohne Luxussanierung.