Bochum. . Ohne Leine lief ein Staffordshire Bullterrier über den Hof der Hufelandschule in Bochum-Querenburg. Sein Herrchen (42) zeigte sich uneinsichtig.

Ohne Leine stromerte ein Hund am Freitagnachmittag (20.) über das Gelände der Hufelandschule in Bochum-Querenburg. Es handelte sich nach Aussagen der Polizei augenscheinlich um einen Staffordshire Bullterrier - eine Rasse, die das Landeshundegesetz NRW als gefährlich einstuft.

Doch nicht der Hund gab der zufällig darauf aufmerksam gewordenen Streifenwagenbesatzung Anlass zur Sorge, sondern sein Herrchen. Während das Tier ruhig und freundlich blieb, beleidigte der angetrunkene 42-Jährige die Beamten und leistete Widerstand.

Der Hund trug weder Leine noch Maulkorb

Zuvor hatte er den Hund, den der 42-Jährige angeblich für einen Freund in Pflege hatte, sein Geschäft auf dem Schulhof verrichten lassen - ohne es dann zu entfernen. Dass sich spielende Kinder auf dem Gelände befanden und der Hund Leine wie Maulkorb hätte tragen müssen, interessierte ihn offenbar nicht. Auch den erforderlichen Sachkundenachweis führte er laut Polizei nicht mit.

Sachkundenachweis für Hundehalter

Der Sachkundenachweis ist ein Befähigungnachweise für Hundehalter, mit denen grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden.

Er ist Voraussetzung für die Erlaubnis zum Halten bestimmter Rassen. Dazu gehören auch Staffordshire Bullterrier, die im Landeshundegesetz NRW zu den "gefährlichen" Hunden zählen.

Die Beamten gaben den Hund daher in die Obhut der Ordnungsbehörde. Den Mann erwartet jetzt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Landeshundegesetz und die Bochumer Sicherheitsverordnung, außerdem ein Verfahren wegen Beamtenbeleidigung und Widerstand. (red)