Seit Januar müssen Katzen mit Freigang in Bochum kastriert werden. Viele Halter suchen die Beratung des Tierschutzvereins „Tiere in Not“.

Der Tierschutzverein „Tiere in Not“ zieht eine erste Bilanz der Katzenschutzverordnung („KatSchutzVO“), die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. „Das Interesse ist geweckt, es könnte aber noch größer sein“, sagt Geschäftsführer Gerhard Kipper. „Ich führe jede Woche sieben bis zehn Beratungsgespräche. Vorher waren es null.“ Seit Januar ist er offiziell Katzenschutzbeauftragter der Stadt, sein Verein übernimmt die Kastration wildlebender Hauskatzen und informiert Katzenbesitzer über ihre neuen Pflichten.

Wird oft vergessen: Registrierung per Chip

Laut Verordnung müssen Wohnungskatzen mit Freigang beziehungsweise reine Freigängerkatzen kastriert und mit einem Chip gekennzeichnet werden. Gerhard Kipper erinnert auch noch einmal an die Registrierung beim Tierregister „Tasso“, die von vielen vergessen wird: „Ein Chip alleine reicht nicht. Wenn die Katze ausbüchst, können wir sie nur zuordnen, wenn sie registriert ist.“ Auch für Wohnungskatzen empfiehlt er die Kastration, weil sie sonst ihren „Deckungsdrang“ ausleben wollen.

Wunsch nach Sonderpreisen für teure Kastrationen

Kastrationen allerdings sind teuer, für Katzen fallen bis zu 200 Euro an, für Kater bis zu 90 Euro. „Ich würde mir wünschen, dass für Halter, die nach der Katzenschutzverordnung kastrieren lassen, und für Tierschutzvereine Sonderpreise eingeführt werden.“ Das gebe es im Rheinland, die Tierärztekammer Westfalen-Lippe tue sich mit einer solchen Verordnung allerdings schwer. Finanzielle Unterstützung wünscht sich Gerhard Kipper auch von der Stadtverwaltung. Denn der Tierschutzverein kämpft mit mangelnder Spendenbereitschaft. Seit vielen Jahren lässt „Tiere in Not“ wildlebende Hauskatzen kastrieren – auf eigene Rechnung.

Strafen im äußersten Fall

Wer sich der Katzenschutzverordnung widersetzt und seine freilaufende Katze nicht kastrieren lässt, kann vom Ordnungsamt mit einer Verfügung und Zwangsgeld belegt werden. Allerdings drohen die Strafen erst im äußersten Fall, wenn sich ein Halter der Kastration seines Tieres verweigert. Gerhard Kipper hält auch weniger von Sanktionen als von Appellen. „Uns geht es um das Bewusstsein und die Aufklärung der Katzenbesitzer.“