Wenn ein Kampfmittel gefunden wird, muss es sofort entschärft werden. Das hat die Bezirksregierung Arnsberg auch für Bochum so festgelegt.
Als ein Bagger am Donnerstag auf die Weltkriegsbombe unterhalb der Kortumstraße stieß, war sofort klar: Sie muss sofort entschärft und die Innenstadt evakuiert werden. Dass das so ist, und nicht etwa bis zum ruhigen Sonntag gewartet werden kann, liegt an der Verschärfung der Vorschriften. Vor vier Jahren hat die Bezirksregierung Arnsberg nochmal explizit formuliert, dass das Gefahrenpotenzial eines Kampfmittels sofort beseitigt werden muss, sobald es freigelegt wurde – egal ob absichtlich oder unabsichtlich.
Mit Sauerstoff steigt das Risiko
„Wenn eine Bombe bewegt wird oder auch nur Sauerstoff an sie kommt, steigt das Risiko“, erklärt Christoph Söbbeler, Pressesprecher der Bezirksregierung. So lange sie noch in der Erde ruht, sei es relativ gering. Aber wenn sich nach mehr als 70 Jahren die Umgebung eines solchen Blindgängers ändert, kann man schwer einschätzen, wie der Zünder darauf reagiert.
Das Ordnungsamt der jeweiligen Kommune müsse dann die Situation des Umfelds beurteilen. Liegt zum Beispiel ein Krankenhaus im Gefahrenbereich, könne abgewägt werden, ob eine Evakuierung eventuell auch drei Stunden länger dauern darf, um die Belastung der Patienten zu verringern. Christoph Söbbeler stellt nochmal den Grundsatz klar: „Unter Einbeziehung des konkreten Umfelds muss ein Kampfmittel so schnell wie möglich entschärft werden.“