Bochum. Schock statt Licht: Die Taschenlampe, die ein Polizist auf einem Bochumer Flohmarkt testen wollte, entpuppte sich als Elektroschocker.

Ein Polizist aus Bochum wollte am Samstagmittag auf einem Flohmarkt eine Taschenlampe testen. Diese entpuppt sich allerdings als Elektroschocker und versetzte dem 48-Jährigen einen Schlag. Das teilte die Polizei am Mittwoch mit.

Eigentlich wollte der 48-Jährige, der privat auf dem Flohmarkt an der Ruhr-Universität in Bochum unterwegs war, nur ein bisschen stöbern. Als er an einem Stand die Taschenlampe ausprobierte, bekam er unvermittelt einen heftigen elektrischen Schlag und schrie vor Schreck auf. Er wurde leicht verletzt.

Kein technischer Defekt

Es handelte sich nicht, wie erst vermutet, um einen technischen Defekt. Stattdessen entpuppte sich die Leuchte als getarnter Elektroschocker.

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Laut Polizei reagierte der Standbetreiber, ein 62-jähriger Mann aus Castrop-Rauxel, aufbrausend. Der 48-Jährige wies den Händler darauf hin, dass er Polizeioberkommissar sei. Doch erst als weitere Polizeibeamte hinzugezogen wurden, beruhigte sich der Mann, teilte die Polizei mit.

Den 62-Jährigen erwartet jetzt eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Elektroschocker ohne Prüfzeichen in Deutschland verboten

Die Polizei weist darauf hin, dass Elektroschocker in Deutschland generell verboten sind, sofern sie nicht über das Prüfzeichen der PTB (Physikalisch Technischen Bundesanstalt) verfügen. "Von den Geräten geht in vielen Fällen eine Gesundheitsgefahr aus (auch für den Besitzer)" heißt es in der Mitteilung. Die Polizei rät generell davon ab, sich zu bewaffnen, weil das für den Benutzer allenfalls eine Scheinsicherheit bedeute.

Weitere Informationen zum Waffenrecht gibt es auf dieser Seite der Polizei.