Bochum. . Das Schwurgericht Bochum hat das Urteil im Fall des Mordes an einem Audi R8-Verkäufer gesprochen: lebenslänglich und acht Jahre wegen Beihilfe.

Wegen Mordes an einem Verkäufer (29) eines Audi R8 ist ein Bochumer (33) am Dienstagmorgen vom Bochumer Schwurgericht zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt worden. Sein Bekannter (30) bekam acht Jahre wegen Beihilfe zum Mord.

„Bravo“, applaudierte der 33-jährige Angeklagte höhnisch. Soeben hatte ihn das Schwurgericht zu lebenslanger Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Bis zuletzt bestritt der Angeklagte. „Ich habe das nicht gemacht.“

Richter sieht "psychopathische Persönlichkeitsstruktur" des Angeklagten

Als Richter Josef Große Feldhaus das Urteil begründete und ihm „eine kriminelle und psychopathische Persönlichkeitsstruktur“ attestierte, rutschte der 33-Jährige tief an der Stuhllehne herab und vergrub sein Gesicht fast völlig im Kragen seines Pullis.

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© Polizei

Laut Urteil hatte der 33-Jährige einen russischen Autohändler (29) am 16. Januar 2017 in seine Wohnung in Bochum-Werne gelockt, um ihn zu töten und seinen Audi R8 zu rauben. Den azurblauen Sportwagen, ein Zehnzylinder, hatte der Russe im Internet für fast 82 000 Euro angeboten.

Täter ist mehrfach vorbestrafter Auto-Tuner

Der Bochumer, ein wegen Betruges mehrfach vorbestrafter Auto-Tuner, hatte laut Urteil zwar gar kein Geld, gaukelte es dem Verkäufer aber vor. Bei der Familie des Russen in Troisdorf holte er den Wagen zusammen mit einem Bekannten (30) aus Dortmund zu einer Probefahrt ab. Danach sollte ihm in der Bochumer Wohnung das Geld in bar bezahlt werden, sagten sie dem Verkäufer. Doch dazu kam es nicht.

Laut Urteil lockte der 30-Jährige den Russen unter einem Vorwand ins Schlafzimmer, so dass der Wohnungsinhaber ihn von hinten in den Schwitzkasten nehmen konnte. Mindestens drei Mal schlug er mit einem extra bereitgelegten Hammer kraftvoll auf den Kopf, so dass viel Blut spritzte. Schließlich erwürgte er das Opfer.

Trierfraß an der Leiche im Wald

In diesem Wald in Witten-Durchholz wurde die Leiche abgelegt.
In diesem Wald in Witten-Durchholz wurde die Leiche abgelegt. © Polizei

Die Leiche verpackten die Männer in große Plastiktüten mit Klebebank und brachten sie im Kofferraum des Audi TT des 33-Jährigen in ein Waldstück an der Durchholzer Straße in Witten. Dort legten sie den Körper auf dem gefrorenen Boden hinter einem Baum ab, so dass sie vom Weg aus nicht zu sehen war. Teile der Kleidung und die Plastiktüten verbrannten sie mit Brandbeschleuniger in einem Glascontainer. An der Leiche machten sich Tiere zu schaffen.

Nach der Tat fälschte der 33-Jährige einen Kaufvertrag samt Quittung mit der Unterschrift des Toten und gab sich als Eigentümer des R8 aus. Er fuhrt mit dem Sportwagen herum und brüstete sich damit im Internet. An die Mutter des Toten schrieb er auf dessen eigenem Handy die eiskalte Lüge: „Alles geklappt und bezahlt.“

Täter wollte seiner Ex-Freundin imponieren

Laut Urteil wollte der 33-Jährige mit dem R8 seiner Ex-Freundin imponieren und sie damit wieder zurückgewinnen, nachdem sie ihn nach einer heftigen Gewaltattacke gegen sie verlassen hatte.

Der 30-jährige Komplize wurde wegen Beihilfe zum Mord zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wollte auch für ihn die Höchststrafe.

Urteil war im Dezember überraschend verschoben worden

Im Dezember (11.) war das Urteil überraschend verschoben worden. Der Brief eines Mitgefangenen war aufgetaucht, in dem es um vermeintliche Aussagen des 33-jährigen Angeklagten aus Bochum zur Tat ging. Das Gericht wollte diesen Briefeschreiber als Zeugen hören, so dass weitere Sitzungstermine bis 9. Januar festgesetzt wurden.

>>>Im Prozess bezichtigten sich beide gegenseitig

  • Am 24. Januar 2017 wurden die beiden Angeklagten festgenommen. Über die Kontaktdaten der Autoanzeige kam ihnen die Mordkommission auf die Spur.
  • In dem fünfeinhalbmonatigen Prozess am Schwurgericht Bochum hatten sich beide gegenseitig der Tat bezichtigt.
  • Der 30-Jährige Angeklagte hatten der Kripo gezeigt, wo die Leiche abgelegt, die Kleidung verbrannt und der Tat-Hammer ins Gebüsch geworfen wurde.