Bochum. . Weil sie mit dem Handy heimlich eine Gerichtsverhandlung und ein Gespräch beim Jugendamt aufgenommen hatte, stand eine Frührentnerin vor Gericht.

Tonaufnahmen in einer Gerichtsverhandlung zu machen, ist strafbar. Erst recht, wenn die Verhandlung nicht öffentlich ist. Eine 54-jährige Bochumerin hat das aber getan – und saß deshalb am Freitag auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Vorwurf: „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.“

Die Aufnahmen landeten auf dem PC ihres Sohnes

Die Frührentnerin, eine gelernte Bürokauffrau, hatte vor zwei Jahren eine Verhandlung vor einer Familienrichterin beim Amtsgericht. Es ging um ihren Sohn (damals 14), der psychische Auffälligkeiten haben soll und heute nicht mehr bei ihr lebt. Die Mutter nahm damals mit ihrem Handy heimlich auf, was die Richterin und ein Zeuge sagte.

Das Gleiche tat sie bei einem Gesprächstermin beim Jugendamt ein Jahr später: Auch dort speicherte sie heimlich die Worte eines Mitarbeiters und eines Zeugen. Später flog das aber auf, weil die Aufnahmen auf dem PC ihres Sohnes landeten. Der Kindesvater zeigte die Frau, von der er geschieden ist, an.

„Ich weiß, dass das nicht richtig war, es tut mir Leid“

Die Angeklagte, die psychisch stark angeschlagen ist, gab alles zu. Sie erklärte, dass sie die Aufnahmen „nur für mich“ gemacht habe, damit sie sich danach alles nochmal genau anhören könne. Sie habe „nichts abnicken“ wollen, was sie vielleicht nicht richtig mitbekommen habe und das für ihren Sohn nicht gut sein könnte. Allerdings: „Ich weiß, dass das nicht richtig war, es tut mir leid.“

Der Strafrichter stellte das Verfahren ein. Ohne Auflage.