Bochum. . Im Prozess gegen das Paar, das den Discounter Lidl mit Bomben zu erpressen versucht hatte, fordert der Ankläger die Höchststrafe: lebenslänglich.

Die Lidl-Erpresser sollen die Höchststrafe erhalten, lebenslänglich. Das forderte Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann am Donnerstag vor dem Bochumer Schwurgericht für eine Frau (54) und ihren Lebensgefährten (48) aus Gelsenkirchen. Der Ankläger wertet die Tat unter anderem als versuchter Mord. Auch wenn ein Mord nicht vollendet ist, kann die Höchststrafe verhängt werden.

Das angeklagte Paar ist geständig, den Discounter Lidl durch selbstgebaute Sprengsätze zu erpressen versucht zu haben. Laut Anklage wollten sie zehn Millionen Euro haben; sonst würden sie immer weitere Sprengsätze an Filialen zünden. 2012 explodierten Rohrbomben an Außenwänden von Filialen in Wattenscheid und Bottrop, 2016 in der Getränkerückgabe einer Filiale in Herten. Dabei wurde eine Mitarbeiterin durch umherfliegende Teile am Bein verletzt. Zudem erlitt sie ein Knalltrauma.

Nur durch Zufall war der Schaden nicht noch höher

Die Bombe enthielt Schwarzpulver und eine Kartusche mit Flüssiggas. Explodiert war zufälligerweise nur das Schwarzpulver, nicht das Gas. Hätte es sich mit Luft vermischt, hätte die Sprengwirkung noch stärker sein können, sagt Bachmann. Aber auch so wurde ein Loch in die Wand gerissen, Fliesen wurden weggerissen, Metallsplitter schossen in die Betondecke.

Die Angeklagten bestreiten, eine Tötung in Kauf genommen zu haben. Das Urteil ergeht am 2. März.