Bochum. . Auf Zustimmung bei Bochumer Medizinern stößt die Freigabe von Cannabis für Schmerzpatienten. Das neue Gesetz sei „ein Segen“ für Schwerkranke.
- Auf breite Zustimmung in der Bochumer Medizin stößt die Freigabe von Hanf für Schmerzpatienten
- Als „Segen für die betroffenen Schwerkranken“ wird das soeben verabschiedete Gesetz begrüßt
- Gerade im Ruhrgebiet sei es wichtig, dass die Hanf-Arzneien künftig von der Kasse bezahlt werden
Die Freigabe von Cannabis für schwerkranke Menschen stößt bei Bochumer Medizinern auf breite Zustimmung. Von „einem Segen für die betroffenen Patienten“ sprechen Fachärzte, die aber zugleich vor einem allzu sorglosen Umgang mit dem Rauschmittel warnen.
Vor einer Woche hat der Bundestag einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das den Zugang zu dem Hanfgewächs als schmerzlinderndes Medikament deutlich erleichtert. Bisher konnten Cannabis-Arzneien zwar verschrieben werden: etwa bei Krebs, Spastiken oder Multipler Sklerose. Die Kosten – monatlich meist mehrere hundert Euro – mussten die Patienten in der Regel jedoch alleine tragen. Das ändert sich mit dem neuen Gesetz. Künftig gibt es Cannabis für schwer erkrankte Patienten auf Rezept.
Fachärzte berichten von positiven Erfahrungen
„Die Neuregelung ist ein Segen und längst überfällig“, sagt Dr. Bettina Claßen vom Vorstand des Palliativnetzes Bochum. Sie setzt Cannabis regelmäßig bei der Behandlung sterbenskranker Menschen ein – insbesondere bei unstillbarer Übelkeit. Mühsam sei es bisher, eine Genehmigung durch den Medizinischen Dienst (MDK) und die Krankenkassen zu erwirken. Dr. Claßen berichtet von einer Hospiz-Bewohnerin mit einem Unterbauch-Tumor: „Als die Kostenzusage der Kasse endlich eintraf, war die Frau seit zwei Monaten tot.“
Positive Erfahrungen mit Cannabis sammelt auch Prof. Dr. Anke Reinacher-Schick, Onkologie-Chefärztin am St.-Josef-Hospital. „Viele Tumorpatienten leiden gerade während einer Chemotherapie trotz aller bewährten Medikamente an Schmerzen, Übelkeit und Appetitlosigkeit. Cannabis-Tropfen zeigen häufig eine lindernde Wirkung“ – zuletzt u.a. bei einer 50-jährigen Patientin mit Bauchspeicheldrüsenkrebs, der mit Cannabis nachhaltig geholfen werden konnte. Daher sei es „ein wirklicher Segen“, dass das Heilmittel bei ärztlicher Verordnung nun auch erstattet wird. „Das ist gerade im Ruhrgebiet wichtig. Wir sind hier ja nicht im Münchner Speckgürtel.“
Krisenhilfe erkennt „klaren Fortschritt“
Einen „klaren Fortschritt in der Schmerztherapie“, erkennt auch Dr. Heinrich Elsner, Ärztlicher Leiter der Bochumer Krisenhilfe. Es habe „nie einen logischen Grund gegeben, Schmerzpatienten ein solches Medikament vorzuenthalten“. Eine zusätzliche Suchtgefahr bestehe bei einer ordnungsgemäßen Anwendung nicht. Immerhin „müsste man rein medizinisch gesehen eher den Alkohol verbieten und Cannabis erlauben“, so Elsner.
Anke Reinacher-Schick ist es gleichwohl wichtig, Cannabis auch künftig nur einem klar begrenzten Kreis von Patienten zukommen zu lassen. Und Bettina Claßen betont: „Bei aller Zustimmung: Eine Arztpraxis ist kein Coffee-Shop.“
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- Einhellig begrüßen die Ärzte die „Entkriminalisierung“, die mit dem neuen Gesetz einhergehe.