Bochum. Das Landgericht hat einen 19-Jährigen wegen eines blutigen Raubes zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Täter hatte seinem Opfer mit Hammer und Dachlatte auf den Kopf geschlagen.

Während der vielfach vorbestrafte Räuber (19) im Gerichtssaal um Gnade kämpfte, schlief draußen vor der Saaltür sein knapp drei Monate alter Sohn in Mamas Arm oder nuckelte am Fläschchen. Als er geboren wurde, war Papa bereits im Knast. Dort wird der äußerlich völlig unscheinbare, in guten Verhältnissen aufgewachsene Jüngling noch lange bleiben. Das Landgericht verurteilte ihn am Dienstag wegen eines sehr brutalen Raubes, der an ein Rollkommando erinnert, zu vier Jahren Jugendstrafe.

Mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen

Richter Johannes Kirfel sprach vom „traurigen Endpunkt einer ganzen Serie von Gewaltdelikten”. Es liefen bereits 47 Verfahren gegen den Räuber. Meist wegen Gewalt. Zuletzt wurde er nach vielen Bestrafungen im Januar 2009 zu 18 Monaten Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt. Weil er die Haft nicht sofort antreten musste, beging er am 13. März mit zwei Mittätern den Raub.

Die drei hatten damals drei junge Bekannte in einer Wohnung in Langendreer getroffen. Sie erblickten dort einen Tresor. Als man wieder weg war, kamen sie, enthemmt von viel Schnaps, auf die Idee, in die Wohnung zurückzukehren und den Tresor zu plündern. Gedacht, getan. Der 19-Jährige schlug dann mit einem vor Ort gefundenen Hammer und nachher mit einer Dachlatte auf den Kopf von einem der Opfer ein. „Wie von Sinnen”, wie der Richter feststellte. Den Wechsel der Waffen erklärte das Opfer im Zeugenstand damit: Der Räuber habe bei der Tat gemerkt, „dass der Hammer wohl zu heftig ist”.

Entschuldigung

Das Opfer musste damals mit blutendem Kopf ins Hospital. Es wurde genäht. Der Angeklagte meinte vor der 3. Strafkammer zu ihm: „Ich wollte mich entschuldigen, dass die ganze Scheiße passiert ist. Ich war betrunken.” Das Opfer ganz cool: „Alles klar.”

Ein weiteres Prügel-Opfer erschien nicht als Zeuge. Aus Angst? Es musste damals zwei Tage stationär im Krankenhaus verbleiben. Die Beute damals: zwei Handys und 300 € aus dem Tresor.

Während die zwei Mittäter ihren Prozess wohl noch vor sich haben, wurde der 19-Jährige bereits im Juni vom Amtsgericht zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Damals war er aber nicht geständig. Gestern ging er in die Berufung - und gab dort alles zu. Das wirkte strafmildernd. Also wurde die Strafe um ein Jahr verkürzt.

Schulabschluss in der JVA

Der Täter will im Knast (JVA Siegburg) seinen Hauptschulabschluss machen. Sein Baby und die Kindesmutter besuchen ihn dort regelmäßig.

Würde er nach der Haftentlassung rückfällig, gilt das Erwachsenenstrafrecht. Da gibt es für so einen Raubüberfall locker die doppelte Strafe.