Bochum. Wenn „geduldete“ Flüchtlinge in einer Lehre Geld verdienen, bekommen sie keine weitere Unterstützung. Auch wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht.
Sie werden „geduldet“, weil die Behörden entweder ihre Gründe für ein ständiges Bleiberecht in Deutschland für zu gering beurteilen, oder weil noch nicht abschließend über ihren Asylantrag entschieden wurde.
Viele Menschen haben in der Hoffnung auf ein besseres Leben den Weg nach Deutschland gewagt, sind in Bochum angekommen und arbeiten an ihrer Zukunft. Das deutsche Sozialsystem fängt sie im Zweifel zunächst auf, verhindert Obdachlosigkeit und Hunger. Aber im Dickicht von Ämter-Zuständigkeiten, Sozial- und Leistungsgesetzgebung gibt es manch eine Lücke, die nicht nachvollziehbar ist.
Bochumer Anwältin machte auf Gesetzeslücke aufmerksam
Nadine Flesch kämpft derzeit gegen solch eine Gesetzeslücke. Die Anwältin kümmert sich als Berufsvormund um die Belange von 30 geduldeten Flüchtlingen. Einige von ihnen haben in Bochum eine Ausbildung begonnen, arbeiten aktiv an jener besseren Zukunft. Doch dass könnte ihnen jetzt zum Verhängnis werden. Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass volljährige geduldete Flüchtlinge durch das Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen werden, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben sie nicht. In dem Moment, wo sie aber einer Ausbildung oder einem Beruf nachgehen, selber Geld verdienen, verwirken sie ihr Recht auf Unterstützung durch das Asylbewerberleistungsgesetz.
Auch wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um sich ihren Lebensunterhalt zu sichern, haben sie keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen. Bei einigen Flüchtlingen, die Nadine Flesch betreut, ist dies der Fall. Nach Abzug der Miete würde den Auszubildenden gerade mal 30 Euro zum Leben bleiben. Manche haben deshalb seit zwei Monaten keine Miete bezahlt. Bleibt die Miete im November erneut aus, droht ihnen der Rauswurf aus der Wohnung.
"Wer arbeitet darf deshalb nicht schlechter gestellt werden"
„Es ist doch nicht zu verstehen, dass die, die sich Arbeit suchen, schlechter dastehen, als die, die nichts tun“, ärgert sich Flesch. Würden die Betroffenen ihre Wohnung verlieren und in einer staatlichen Unterkunft leben müssen, würde das die Stadt im übrigen mehr kosten, betont Flesch.
Die Ämter und Behörden hätten sie abgewiesen, weil sie nicht zuständig sein, eine Lösung des Problems war nicht in Sicht, berichtet die Anwältin. Doch mit ihrem Einsatz hat Nadine Flesch offenbar einen Stein ins Rollen gebracht. Am Montag erklärte Pressesprecher Thomas Sprenger auf Nachfrage unserer Redaktion, dass die Stadt eine „Zwischenlösung“ erarbeitet habe, damit die betroffenen Personen weiter ihrer Ausbildung nachgehen können. Die volljährigen Flüchtlinge würden eine finanzielle Hilfe erhalten, Minderjährige bekämen ohnehin die Unterstützung durch das Jugendamt. Gleichzeitig arbeite die Stadt nun daran, so schnell wie möglich eine Vorlage zu erarbeiten und diese dem Stadtrat vorzulegen, um auf die Gesetzeslücke hinzuweisen.
Für Nadine Flesch und die Flüchtlinge, die sie betreut, wäre das jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg in eine bessere Zukunft.