Düsseldorf. Opposition in Düsseldorf wirft Bauminister Michael Groschek Versäumnisse vor. Groschek dagegen warnte vor Schnellschüssen und Schuldzuweisungen.

Nach dem verheerenden Brand im Bochumer Krankenhaus Bergmannsheil ist in Düsseldorf zwischen Landesregierung und Opposition ein Streit um baurechtlichen Konsequenzen für öffentliche Gebäude ausgebrochen.

CDU-Bauexperte Wilhelm Hausmann warf Bauminister Michael Groschek (SPD) vor, die in Katastrophenfällen so wichtige Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern verschleppt zu haben. Seit vier Jahren drücke sich das Land vor einer klaren Definition der Barrierefreiheit und bringe Bauvorschriften „nicht auf den neuesten Stand der Technik“, sagte Hausmann.

So sei etwa völlig unklar, welche räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um bettlägerige Personen im Notfall schnell in Sicherheit zu bringen. Auch blieben neuere Erkenntnisse des Brandschutzes in der Landesbauordnung unberücksichtigt. Die CDU will baurechtliche Konsequenzen aus dem Bochumer Klinikbrand in der nächsten Sitzung des Fachausschusses im Landtag diskutieren lassen.

Groschek: „Wir werden nichts über das Knie brechen“

Groschek dagegen warnte vor Schnellschüssen und Schuldzuweisungen. „Wir werden nichts über das Knie brechen“, sagte ein Ministeriumssprecher dieser Zeitung zu möglichen Änderungen der Landesbauordnung nach der Bochumer Katastrophe. Die Landesregierung werde die Ermittlungsergebnisse abwarten. „Dann wird darüber gesprochen, ob etwas nachjustiert werden muss“, sagte der Groschek-Sprecher.

Grünen-Bauexperte Rolf Beu wies die Oppositionsvorwürfe zurück. Die Landesbauordnung werde laufend angepasst: „Die Punkte, die angepackt werden müssen, werden verändert. Das ist ein ständiger Prozess.“ Einen grundsätzlichen Reformbedarf bei den baurechtlichen Vorschriften sieht Beu trotz des Bochumer Brandes aktuell jedoch nicht. Eine Reform der Landesbauordnung hat bereits im Mai das Kabinett passiert und wird zurzeit im Landtag beraten.

Insgesamt hoher Brandschutz-Standard in öffentlichen Gebäuden

Jörg Reintsema, Professor für Technische Gebäudeausrüstung an der FH Köln, betonte den insgesamt hohen Brandschutz-Standard in öffentlichen Gebäuden. Seit 1978 müssten zum Beispiel Etagen in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen mindestens in zwei Brandabschnitte eingeteilt sein. Brennt es in dem einem, könnten Patienten in den anderen in Sicherheit gebracht werden. „Die Brandschutzwände dazwischen müssen 90 Minuten dem Brand standhalten. Und die Aufzüge unabhängig vom anderen Abschnitt funktionieren“, erklärt Reintsema.

Die fehlenden Sprinkler-Anklagen im Bochumer Bergmannsheil sind für Reintsema kein Grund, an den baurechtlichen Vorgaben des Landes zu zweifeln. Sprinkler könnten ein Feuer zwar eindämmen, setzten jedoch erst bei erheblicher Hitzeentwicklung ein. Der Einbau sei keine Pflicht.