Bochum. . Beim Verwaltungsgericht hat die AfD-Fraktion im Bochumer Rat Klage eingereicht. Es geht um die Frage, wann eine Wahl geheim durchgeführt werden muss.

  • Auf eine geheime Abstimmung bei Wahlen pocht die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum
  • Mit einem entsprechenden Antrag scheiterte sie im September 2014 und klagte danach
  • Nun muss das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in dieser Sache eine Entscheidung treffen

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung stehen die Fraktion der „Alternative für Deutschland“ (AfD) im Rat und die Stadt Bochum. Die AfD hat eine Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Dabei geht es um die Frage, wann eine Abstimmung über die Besetzung von Ausschüssen oder Gremien geheim durchgeführt werden muss.

Paragraf 50 der Gemeindeordnung

Die AfD hatte bei der Ratssitzung am 25. September 2014 eine geheime Abstimmung für alle von ihr eingereichten Vorschlagslisten verlangt, nachdem Ratsherr und Fraktions-Geschäftsführer Sebastian Marquardt eine offene Abstimmung abgelehnt hat. „Es reicht nach unserer Auffassung, wenn sich ein Ratsmitglied gegen eine öffentliche Abstimmung ausspricht“, so Marquardt. In besagten Listen wurden Kandidaten für die Aufsichtsorgane von städtischen Unternehmen wie Stadtwerke, Sparkasse und Wirtschaftsförderung genannt.

Marquardts Fraktion beruft sich auf Paragraf 50 der Gemeindeordnung. Darin heißt es u.a.: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen.“

Bei der Abstimmung über die Frage, ob geheim oder offen gewählt werden soll, votierten die drei AfD-Ratsmitglieder ebenso wie jeweils ein Vertreter von NPD und Pro.NRW dafür. Alle anderen 80 anwesenden Ratsmitglieder lehnten den Antrag allerdings ab.

Neuerlicher Antrag abgelehnt

Die Position der Stadt in dem Rechtsstreit: „Wir sehen keinen Anlass für eine geheime Abstimmung“, so Sprecher Thomas Sprenger.

Wann eine Entscheidung in der Sache fällt, die dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seit Ende 2014 vorliegt, ist noch ungewiss. Terminiert ist der Fall nach Auskunft eines Gerichts-Sprechers noch nicht. Auch bei ihrem jüngsten Versuch, eine Ausschussbesetzung in geheimer Wahl bestimmen zu lassen, ist die AfD-Fraktion gescheitert. Sie hatte in der jüngsten Sitzung des Rats am vergangenen Donnerstag beantragt, die Beisitzer für den Kreiswahlausschuss zur Landtagswahl 2017 geheim zu wählen.

Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) hatte dies mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren und die weiterhin bestehende Auffassung der Verwaltung zu dem Thema abgewiesen. Die drei AfD-Ratsmitglieder hatten sich daraufhin nicht an der Abstimmung beteiligt.