Bochum. Michael Küpper fehlt zur perfekten Wohnung nur ein neues Badezimmer. Nach einigen Missverständnissen hat er sich mit dem Vermieter VBW geeinigt.

  • Im Jahr 2001 ist Michael Küpper (53) in seine neue Wohung an der Ennepestraße in Grumme gezogen
  • Der Vermieter VBW hatte ihm damals zugesagt, auch das Badezimmer schnellstmöglich zu modernisieren
  • Nach 15 Jahren voller Kommunikationsprobleme erhält der Mieter nun doch sein neues Badezimmer

Als Michael Küpper die 73-Quadratmeter-Wohnung in Grumme besichtigte, dachte er direkt: „Boah, das ist es! Eine Traumwohnung. Nur das Badezimmer muss noch gemacht werden.“ Das war im Jahr 2001. Küpper zog in die Wohnung an der Ennepestraße und wartete auf das versprochene Badezimmer. 15 Jahre später wird sich der Wunsch des Mieters nun erfüllen. Vorausgegangen sind Missverständnisse und unglückliche Umstände im Kontakt zwischen Küpper und dem Vermieter VBW.

Letzterer modernisiert bereits seit einiger Zeit die „Flüsse-Siedlung“ in Grumme, investiert dort mehrere Millionen Euro in Neubauten und die Sanierung des alten Bestands. Michael Küpper konnte seine Wohnung 2001 schon modernisiert beziehen – bis auf das Badezimmer, das nicht mehr zeitgemäß ist und den Charme des vergangenen Jahrtausends versprüht. „Damals hieß es seitens der VBW, das Jahresbudget für die Renovierung der Wohnung sei aufgebracht, man werde sich aber spätestens 2002 um das Badezimmer kümmern“, berichtet Michael Küpper.

Kommunikationsprobleme zwischen Mieter und Vermieter

Doch die Jahre zogen ins Land, der Mieter fragte immer mal wieder bei seinem Vermieter nach, doch das Bad blieb in seinem alten Zustand. „Ich war irgendwann wirklich frustriert“, berichtet der 53-Jährige. „Immer, wenn woanders im Haus Mieter auszogen und neue kamen, wurde alles neu gemacht. Nur ich musste warten.“ Über die Jahre sei beispielsweise die alte Badewanne durchgerostet.

Das Problem, so sind sich Mieter und Vermieter einig, lag in der Kommunikation. „Wir haben bei der VBW die Philosophie, dass wir nur in Wohnungen modernisieren, die nicht bewohnt sind“, sagt VBW-Sprecher Marc Hager beim Treffen vor Ort in der Wohnung. Die Belastung an Lärm und Dreck sei schlicht zu groß für die Mieter.

Neues Bad für 14.000 Euro

Daher habe man Küpper angeboten, in eine der Nachbarwohnungen zu ziehen. „Da war aber nie etwas Passendes dabei“, sagt Michael Küpper, der sich im Rest seiner Wohnung sehr wohl fühlt. Michael Küpper, so Hager weiter, sei für die VBW ein Sonderfall. „Wir haben ihm damals trotz unserer Philosophie die Zusage gegeben, das Bad zu renovieren, obwohl er ja bereits eingezogen war.“ Das hätte zur Folge gehabt, dass über lange Zeit intern eine Hand nicht genau gewusst habe, was die andere tue und so die Zusagen an Küpper nicht eingehalten werden konnten.

Die Kommunikationsprobleme sind nun beigelegt – im September kommt das neue Bad. Neue Fliesen, Leitungen, Dusche statt Wanne (Küpper: „Irgendwann geht Duschen im Sitzen nicht mehr“) und neue Türen in der ganzen Wohnung.

Die Kosten für die Sanierung (14.000 Euro) werden über eine Mietpreiserhöhung abgerechnet. „Wir sind froh, dass wir uns so friedlich einigen konnten und jetzt endlich das Wunschbad kommt“, sagt Küpper, der nun für immer in seiner Wohnung wohnen bleiben will. „Ich gehe hier nur mit den Füßen voran raus.“

„Mieter hat keinen Anspruch auf Modernisierung“

Der Bochumer Mieterverein hat bei seiner Arbeit immer wieder mit Fragen rund um Modernisierung in der Wohnung zu tun. Darunter falle alles, was den Wohnwert steigere, beispielsweise isolierte Fenster oder ein neuer Heizbrenner, erklärt Geschäftsführer Michael Wenzel. „Grundsätzlich hat der Mieter aber keinen Anspruch auf eine Modernisierung in der Wohnung.“

Sei eine Erneuerung gewünscht, sollte diese direkt bei Einzug im Mietvertrag festgehalten werden. „Mit Zeitrahmen und den entsprechenden Konditionen.“

Üblich sei es, die Kosten für Modernisierungsarbeiten mit einer Mietpreiserhöhung auszugleichen. „Man zahlt normalerweise auf das ganze Jahr gesehen elf Prozent der Investitionssumme mehr als vorher.“

Von Modernisierungsarbeiten auf eigene Faust rät Wenzel ab. „Wenn, dann sollte man schriftlich festhalten, dass man es darf und nicht hinterher wieder alles in den früheren Zustand zurückversetzen muss. So erspart man sich beispielsweise, das alte Parkett wieder reinsetzen.“ Etwas anderes als Modernisierungen seien Instandhaltungen. „Wenn sich etwas abnutzt oder kaputt geht, zum Beispiel Steckdosen, dann muss der Vermieter das natürlich reparieren.“