Bochum. Selten nur werden Einbrecher gefasst. In Bochum wurden nun zwei Kriminelle dank eines Nachbarn zwar festgenommen, aber wieder auf freien Fuß gesetzt.

Von 18,6 auf 6,8 Prozent stürzte 2015 die Aufklärungsquote der Polizei bei Wohnungseinbrüchen in Bochum. Um so erschreckender, dass Diebe, die dingfest gemacht werden können, wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Das beklagt Klaus K., bei dem Freude und Frust eng beieinander liegen. Freude, dass zwei Einbrecher dank eines couragierten Nachbarn festgenommen wurden. Frust, dass „beide Männer wohl längst wieder in ihrer Heimat sind“.

Es geschieht am 27. Mai. Während Klaus K. (72) und seine Frau Ursula (67) an der Nordsee weilen, steigen zwei Einbrecher am Nachmittag in ihr Einfamilienhaus am Harpener Hellweg in Bochum ein. Sie sind von der Terrasse ins Wohnzimmer gelangt, haben die Rolllade hochgeschoben und die Tür aufgehebelt.

Einbrecher wurden geschnappt

Zwei Zufälle führen dazu, dass das Duo geschnappt wird:

Zufällig sieht der 90-jähriger Schwiegervater von K. just zu der Minute im Haus nach dem Rechten und überrascht die Täter. Die treten – mit dem Familienschmuck im Kopfkissenbezug – die Flucht an.

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Zufällig bekommt ein Nachbar mit, das gegenüber etwas nicht stimmt. Der 52-Jährige schwingt sich ins Auto und nimmt die Verfolgung auf. Per Handy am Ohr (worüber die Ordnungshüter ausnahmsweise hinwegsehen) hält er Kontakt mit der Leitstelle der Polizei. Die Einbrecher klettern über Zäune, Hecken und Mauern. „Dabei zahlten sich die guten Ortskenntnisse des Harpeners aus“, lobt das Präsidium. „Obwohl er den Blickkontakt zu den Kriminellen teilweise verlor, konnte er den Fluchtweg berechnen und wusste, wo die Männer wieder auf der Straße auftauchen.“

Die sind bass erstaunt, als auf dem Parkplatz eines Gartencenters an der A40 die Handschellen klicken. Offenbar hatten die beiden Diebe gar nicht mitbekommen, dass sie von dem beherzten Nachbarn als Polizei-Lotse verfolgt wurden.

Kein Haftbefehl gegen die Täter beantragt

Als die K's., von der Tochter alarmiert, am frühen Abend heimkommen, ist alles erledigt. Der Schmuck ist wieder da. Im Haus hat die Polizei die Spurensicherung beendet. Die Täter, glaubt das Ehepaar, sitzen hinter Schloss und Riegel.

Ein Irrglaube.

„Ich dachte, ich hör’ nicht richtig“, berichtet Klaus K. von einem Anruf der Polizei zwei Tage später. „Es ging nochmal um den Schmuck. Dabei wurde mir gesagt, dass die beiden Männer – angeblich aus Kroatien – vom Haftrichter auf freien Fuß gesetzt wurden: obwohl sie keinen Wohnsitz in Deutschland hätten und einer von ihnen kurz zuvor einen Einbruch in Hamburg begangen haben soll. Ich kann das nicht verstehen. Und die Polizeibeamten erst recht nicht.“

So erklärt die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung

Oberstaatsanwalt Christian Kuhnert erklärt auf Nachfrage, dass es sich bei den beiden Einbrechern noch um Heranwachsende (18 und 20 Jahre alt) handelt und sie nicht vorbestraft sind. Aus Gründen der „Verhältnismäßigkeit“ habe sich die diensthabende Staatsanwältin deshalb gegen einen Untersuchungshaft-Antrag entschieden. Denn die zu erwartende Strafe nach Jugendstrafrecht (Freizeitarrest) sei mit der vorübergehenden Gewahrsamnahme schon fast verbüßt. Dem Haftrichter wurden die Männer also nie vorgeführt. Staatsanwalt Kuhnert bestätigt indes, dass die Einbrecher keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Das alleine sei aber kein Haftgrund. Ein Verfahren wegen Einbruchs wird nun eingeleitet.

Klaus K. hat kein Verständnis für die Entscheidung. „Demnächst steigen die dann bei dem Nächsten ein“, ärgert sich der Rentner.