Bochum.. Zahlreiche Menschen informierten sich im Gericht über Vorsorgemaßnahmen für den Fall, dass sie nicht mehr selbstständig entscheiden können.

Immer mehr Menschen kümmern sich um das Thema Betreuung und Vorsorge. Das zeigte sich auch bei einer Informationsveranstaltung im Amtsgericht. Die Resonanz war groß. Der Vortragssaal, ein Gerichtssaal, war so voll, dass längst nicht alle Besucher Platz fanden. Sie konnten sich vor dem Saal aber trotzdem über dieses Thema informieren, das angesichts der insgesamt gestiegenen Lebenserwartung immer wichtiger wird. Viele Fachleute gaben Auskunft.

Was viele nicht wissen: Wenn ein Familienmitglied wegen eines Unfalls, des Alters oder einer Krankheit nicht mehr selbstständige Entscheidungen treffen kann, können Ehegatten, Kinder oder sonstige Verwandte nicht so ohne weiteres wirksam handeln. „Hierfür benötigen sie eine Vollmacht. Fehlt eine solche und kann sie auch nicht mehr wirksam erteilt werden, kann nur ein vom Gericht bestellter gerichtlicher Betreuer tätig werden“, hieß es im Gericht. „Damit kommen Unsicherheiten bei den Betroffenen wie bei der Familie auf.“

Die Tricks der Erbschleicher

Ein weiteres Problem sind Erbschleicher. Darauf macht der Bochumer Anwalt- und Notarverein aufmerksam. Im Jahr 2030 werde es in Deutschland 3,5 Millionen Menschen geben, die ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen könnten. Wer Hilfe brauche, sei von anderen abhängig, und wo Abhängigkeit sei, bestehe auch das Risiko, dass diese Abhängigkeit ausgenutzt werde. „In diesem Spannungsfeld finden Erbschleicher ein Eldorado, vermögende ältere Menschen sind besonders gefährdet“, erklärt der Verein. Die Bestellung eines Betreuers durch den Betroffenen selbst, Vorsorgevollmachten oder ein Erbvertrag statt eines Testaments könnten Schutz bieten.

Erbschleicher gehen nach Darstellung des Anwaltvereins in der Regel nach einer bestimmten Strategie vor. Zunächst gewinnen sie das Vertrauen des Opfers. Ältere, alleinstehende und kranke Menschen sind oft leichte Beute. „Der zweite Schritt ist, das Opfer von seinem Umfeld zu isolieren, also zum Beispiel Telefonanrufe abzublocken oder schlecht über Familienangehörige zu sprechen“, sagt ein Anwalt und Notar. „Danach lässt der Erbschleicher bei dem Opfer ein schlechtes Gewissen und Abhängigkeit entstehen.“ Aus Dankbarkeit oder unter Druck würden Erblasser dem Erbschleicher dann Vermögenswerte überschreiben oder ihn als Erbe einsetzen.

Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen gegen Erbschleicher sei „soziale Kontrolle“, betont der Anwaltverein. „Wer einen älteren, vermögenden Menschen kennt, sollte ihn nicht alleine lassen und sich zum Beispiel regelmäßig melden.“ Werde der Kontakt von einer Pflegekraft oder einem Familienmitglied abgeblockt, sei das ein Warnsignal – und ein Grund, nachzuhaken.

Wer Fragen zum Thema Betreuung hat, kann sich an den Anwaltverein (0234/912 90 55) oder an den Bürgerservice des Amtsgerichts wenden: Montags bis mittwochs und freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags 12 bis 16 Uhr.

Weitere Informationen zum Thema im Internet auf www.betreuung.nrw.de.