Bochum. 19-jähriger Litauer wird wohl nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft.

Es waren Szenen wie aus einem Gangster-Film: „Money!“ soll der Angeklagte immer wieder gerufen haben, während er die Angestellten eines Juweliergeschäfts auf der Kortumstraße mit einer Pistole dazu zwang, sich mit dem Gesicht nach unten auf den Boden zu legen.

Am Mittwoch hat am Landgericht der Prozess gegen Aturas B. begonnen, der mit zwei Komplizen Schmuck im Wert von über 60.000 Euro erbeutet haben soll. Mit hängendem Kopf saß der Litauer auf der Anklagebank und lauschte den Worten seiner Dolmetscherin. Nachdem er von seiner schweren Kindheit berichtet hatte, zog das Gericht in Erwägung, beim 19-Jährigen das Jugendstrafrecht anzuwenden.

Bewährung kommt nicht in Frage

Die Eltern waren früh gestorben, es folgte das Kinderheim, wo er Gewalt erfuhr. Als er 18 wurde sei er bei einem Freund untergekommen. Eine Berufsausbildung habe er nicht. Am liebsten würde er seinem großen Bruder nach England folgen und dort als Automechaniker arbeiten.

Die vorsitzende Richterin Isabel Hoffmann klärte ihn über die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses auf, woraufhin der Angeklagte nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe einräumte. „Eine Bewährungsstrafe kommt nicht in Frage“, sagt Hoffmann. Aturas B. droht nun eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.