Bochum. . Kapazitäten für das Schulschwimmen in städtischen Schwimmbädern sollen erweitert werden. Bochumer Verwaltung rechnet mit „vereinzelten Beschwerden“.
Schwimmmeister müssen weit mehr können als Schwimmen. Sie überwachen den gesamten Badebetrieb. Sie sind zuständig für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bad, die Führung des Schwimmbad-Personals, sie sind für die Badegäste gerne auch Ansprechpartner, bisweilen Kummerkasten. In den Wintermonaten könnte da auf die Schwimmmeister der Stadt einiges mehr an Arbeit, beziehungsweise der ein oder andere Badegast mit einer Beschwerde zukommen.
Sporthallen sind geschlossen
Da etliche Sporthallen wegen notwendiger Deckenreparaturen geschlossen sind oder zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, geht die Schulverwaltung von einer erhöhten Nachfrage nach alternativen Sportmöglichkeiten für den Schulsport aus. In den Sommermonaten konnten einige der entfallenen Hallenstunden durch die gesteigerte Nutzung von Sportplätzen ausgeglichen werden. Die Schülerinnen und Schüler turnten an manchen Schulen dann einfach auf dem Schulhof. Im Winter ist das kaum möglich. Angedacht ist daher, die Schwimmzeitenvergabe zugunsten der Schulnutzung zu verschieben. Das heißt konkret, dass die Schulen statt wie bisher nicht nur ein Drittel der Wasserfläche nutzen dürfen, sondern die Hälfte.
Kapazitäten sind zu 96 Prozent ausgeschöpft
Die Sportverwaltung stellt in den vier Hallenfreibädern, dem Hallenbad Querenburg sowie in den beiden Sportzentren pro Woche 702 Bahnenstunden für Schulschwimmen zur Verfügung. Aktuell sind die Kapazitäten zu 96 Prozent ausgeschöpft.
Mit der Maßnahme sollen sie auf 818 Bahnenstunden gesteigert werden.
Mit dieser Maßnahme soll die Kapazität für das Schulschwimmen um 16,5 Prozent von bisher 702 Bahnenstunden auf 818 Bahnenstunden gesteigert werden. Die normalen Schwimmbadbesucher müssten sich demnach gerade an den Vormittagen auf heftige Einschränkungen gefasst machen.
„Als Folge dieser Einschränkung können vereinzelte Beschwerden seitens des eingeschränkten Kundenkreises nicht ausgeschlossen werden“, heißt es in einer Vorlage für den Ausschuss für Schule und Bildung dazu. Abzuwarten bleibt indes, wie die Schulen dieses Angebot annehmen werden. Ausreichend Lehrerinnen und Lehrer mit „Rettungsfähigkeit“ stünden laut Schulrat Rainer Ruth dafür zur Verfügung.
Einschränkung zeitlich begrenzt
Die Verwaltung geht aber ohnehin davon aus, „dass sich mögliche Beschwerden von Badegästen in Grenzen halten, denn der Grund für die Einschränkung ist zeitlich begrenzt und nachvollziehbar“. Darüber hinaus traue die Verwaltung ihren Mitarbeitern aufgrund der Aus- und Fortbildung, verbunden mit ihrer Berufs- und Lebenserfahrung, zu, „diesen Sachverhalt transparent mit Badegästen zu kommunizieren“.