Bochum.. Das Amtsgericht Bochum hat die Klage der Wohnungsgesellschaft LEG gegen einen Mieter abgelehnt. Sie wollte die Mieter erhöhen, der Mieter wehrte sich.

Mieterhöhungen zu verlangen, ohne dafür nachvollziehbare Gründe anzuführen, ist unzulässig. Abgewiesen hat das Amtsgericht Bochum eine Klage der LEG Wohnen GmbH. Sie hatte von einem Mieter an der Alsenstraße, der schon jetzt eine Miete über der im geltenden Mietspiegel festgelegten ortsüblichen Vergleichsmiete bezahlt, monatlich 7,45 Euro zusätzlich gefordert. Der Mieter wehrte sich.

Weil es sich um eine „gefragte Wohngegend“ handele, so LEG-Anwältin Roswitha Decking-Hartleif in der mündlichen Verhandlung, sei die geforderte Erhöhung berechtigt. Mit einem vom Gericht in Auftrag zu gebenden Gutachten, so der Vorschlag, ließe sich dies auch untermauern.

Antrag auf Zulassung einer Berufung abgewiesen

Richter Norbert Breitkopf folgte diesem Vorschlag allerdings nicht, da die maßgeblichen Richtwerte eben im Mietspiegel nachzulesen seien. Den Antrag auf Zulassung einer Berufung wies er ab. Diese hatte die Klägerin beantragt, da es sich um eine Frage mit „grundsätzlicher Bedeutung“ handele.

Als „Zermürbungstaktik“ bezeichnete derweil Rechtsanwalt Eduard Dischke, der die Mieter vertritt, das Gebaren der Wohnungsgesellschaft. Sie habe in sechs Schreiben immer wieder auf die Mieterhöhung gepocht, die Unterschrift unter eine Zustimmungserklärung verlangt und schließlich mit dem letzten Schreiben eine Klage angekündigt.

Nummer drei auf dem Bochumer Wohnungsmarkt



Die LEG hat in Bochum einen Bestand von 1300 Wohnungen und ist hinter der VBW (13 500) und der Annington (7000) die Nummer drei am Markt.
Eine „gefragte Wohnlage“, wie die LEG argumentiert, ist die Alsenstraße nicht, so der Mietverein. Der Mietspiegel zeige dies. Rechtsanwalt Eduard Dischke vermutet, die LEG versuche, die an der Grenze zweier „bevorzugter Lagen“ gelegene Alsenstraße in diese Lagen zu ziehen und so Mieterhöhungen zu rechtfertigen.

Mieten am oberen Ende des Mietspiegels

Die LEG sei das erste Unternehmen in Bochum gewesen, dass flächendeckend Mieten am oberen Ende des Mietspiegels verlange. Mittlerweile folgten auch andere, wie auch die VBW, so Hoffmann. Die strittige Mieterhöhung sei im übrigen auch kein Einzelfall. Binnen sechs Monaten sei für vermutlich alle der etwa 80 LEG-Wohnungen an der Alsenstraße versucht worden, die Miete zu erhöhen. „In einem Fall haben wir für einen Mieter einen Rechtsstreit geführt und ihn gewonnen“, so Hoffmann.

In einem anderen Beratungsfall sei es um eine Miete gegangen, die mit 5,05 Euro pro Quadratmeter ohnehin schon am oberen Ende des Mietspiegels und 15 Cent pro Quadratmeter über der Basismiete liege und noch erhöht werden sollte. Begründet worden sei dies mit der „gefragten Wohnlage“. Beides zusammen ergebe jährlich Mehreinnahmen von 380 Euro – für eine Wohnung. (Az. 45 C 53/15)