Bochum.. Die Kutte mit Vereinsemblem ist für die Bandidos von herausragender Bedeutung. Das wurde am Dienstag zum Auftakt des Prozesses gegen zwei Bandidos in Bochum deutlich. Sie sind angeklagt, weil sie ihre Kutte mit Vereinsemblem gezeigt hatten. Das Verfahren ist für die Bandidos von großer Wichtigkeit.
Nach fast vierstündigem juristischen Debattieren brachte Richter Michael Rehaag die zentrale Frage dieses ungewöhnlichen Strafprozesses auf den Punkt: „Kann man einem nicht verbotenen Verein einen ganz wesentlichen Teil seiner Identität nehmen?“
Mit Identität meinte er die Rockerkutte der Bandidos, die für die Mitglieder dieses Motorrad- und Rockerclubs von herausragender Bedeutung ist. Sie soll teils sogar wichtiger sein als die obligatorische Harley Davidson.
Seit Dientag sitzen zwei Bandidos (44, 46) der Ortsgruppen (Chapter) Bochum und Unna vor der 6. Strafkammer des Landgerichts. Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert wirft ihnen einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz vor, weil sie ihre Kutten mit Bandido-Logo öffentlich gezeigt hatten - darauf ist ein Mexikaner mit Pistole und Machete zu sehen. Der Ankläger stützt sich auf die staatlichen Verbote zweier Bandido-Clubs in Aachen und Neumünster (wegen schwerer Straftaten) und ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg.
„Wir wollen rechtliche Klarstellung zum Kutten-Trageverbot“
Die Angeklagten erschienen vor Gericht ganz in zivil, ohne jede Rocker-Utensilien. Das war am 1. August ganz anders: Damals waren sie ins Polizeipräsidium stolziert und hatten im vollen Bewusstsein des Verbots ihre Kutten angezogen.
Das kam quasi einer Selbstanzeige gleich, denn die Staatsanwaltschaft hatte erst wenige Tage zuvor angekündigt, das Tragen der Kutte strafrechtlich zu verfolgen. „Wir wollen rechtliche Klarstellung zum Kutten-Trageverbot“, erklärte ein Bandido-Pressesprecher gestern die Aktion.
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Mit ihren Verboten der Bandido-Chapter Aachen und Neumünster hatten die Innenministerien auch die öffentliche Verwendung ihrer „Kennzeichen“ untersagt. Ankläger Kuhnert überträgt dies nun auch auf die Chapter Bochum und Unna, obwohl sie gar nicht durch besondere Gewalt aufgefallen und auch nicht verboten sind. Die Verteidigung will indes Freispruch.
Ein Kripo-Beamter gab dem Gericht einen Einblick in die Strukturen der Bandidos, deren Chapter untereinander sehr verzahnt seien. Diesen Aussagen zufolge herrscht dort eine sehr starke Reglementierung, eine strenge Hierarchie, eine gewisse Titel-Vorliebe (u.a. „Präsident“) und teilweise Gewaltbereitschaft.
Der Zeuge berichtete von einem Fall, als ein „Präsident“ einem in Ungnade gefallenen Mitglied die Kutte wegnehmen lassen wollte. Als dieses die Herausgabe verweigert habe, sei es von anderen Bandidos mit Eisenstangen geschlagen worden. Dann habe man ihm „die Kutte vom Leib geschnitten“.
Ein Urteil soll am kommenden Dienstag folgen, 28. Oktober.