Bochum. . Wer in der Einkaufspassage Musik machen möchte, muss Gebühren zahlen: fünf Euro pro Tag an die Stadt. Außerdem müssen sie bestimmte Regeln beachten.

Straßenmusiker bringen mehr Leben in die Stadt, aber auch mehr Lautstärke. Weil das nicht allen gefällt, hat die Stadt einige Spielregeln aufgestellt. Und, was viele gar nicht wissen: sie lässt sich die Straßenmusik sogar bezahlen. Die Spielerlaubnis für einen Tag kostet fünf Euro. Wer länger spielen will, erhält quasi Mengenrabatt: zwei Tage kosten 7,50 Euro, drei Tage zehn Euro.

Das Geld hat auch Felix Theodor bezahlt. Der Gymnasiast aus Bochum stand mit seiner Gitarre neulich auf der Kortumstraße und spielte Balladen. „Anfangs wusste ich das auch nicht“, sagte er über die Spielgebühr. Das Ordnungsamt kontrolliert aber regelmäßig die Straßenmusiker. Der Schüler erzählt, dass ihm damals ein Kontrolleur gesagt habe, wenn er ihn noch mal ohne Genehmigung erwische, nehme er ihm sein erspieltes Geld weg. Jetzt hat er natürlich immer eine Spielerlaubnis in der Tasche. 15 bis 20 Mal spiele er im Jahr – „immer wenn das Geld knapp wird“.

Die Saison für Straßenmusik läuft erst seit kurzem, dennoch hat die Stadt schon 52 Genehmigungen erteilt. Ihr Ticket können die Musiker an der Info-Theke des Technischen Rathauses an der Hans-Böckler-Straße erwerben. Außer einer Gebühr müssen sie noch weitere Auflagen erfüllen.

Standort muss alle halbe Stunde gewechselt werden

- Der Standort muss alle halbe Stunde gewechselt werden. Der neue muss mindestens 50 Meter entfernt sein. Frühestens nach zweifachem Wechseln darf der erste Standort erneut gewählt werden.

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- Straßenmusik darf höchstens zu zweit gespielt werden. Gruppen sind verboten.

- Bestimmte Instrumente sind seit Anfang 2014 wegen zu starker Lautstärke verboten: die Trompete, das Saxofon und das Akkordeon. „Da hat es zu viele Beschwerden gegeben, besonders aus der eng bebauten Kortumstraße“, sagt Stadtsprecherin Barbara Gottschlich auf Anfrage der WAZ. Pro Tag erteilt die Stadt auch nur maximal drei Genehmigungen.

Sollte es trotzdem Beschwerden von Anwohnern geben, müssen sich die Straßenmusiker auf „eindringliche Gespräche“ mit den Ordnungsbeamten gefasst machen. Allerdings stellt Barbara Gottschlich fest: „Die meisten Straßenmusiker sind einsichtig. Verhängt haben wir in den letzten Jahren kein Bußgeld.“