Bochum. Die IHK wirft einem Online-Händler aus Bochum vor, er könne nicht drei Auszubildende qualifiziert betreuen. Der Unternehmer sieht das anders.
Den Umzug hat er erfolgreich gestemmt. Aus einer „Hinterhofatmosphäre in Herne“ (O-Ton) ist ein Firmenchef (*) mit seiner GmbH, einem 2005 gegründeten Online-Handelsunternehmen für Bürobedarf, und einer weiteren GmbH in den Gewerbepark Hiltrop gezogen. 800.000 Euro hat die Investition in den noch nicht ganz fertig gestellten Neubau gekostet. Eigentlich wollte der 39-Jährige jetzt mit der Firmengruppe auf einem immer schwieriger werdenden Markt durchstarten.
Stattdessen sieht er sich einem Streit mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgesetzt. Diese hat ihm mitgeteilt, dass sie die Eintragung von Anträgen für drei Auszubildende in das Verzeichnis für Berufsausbildungsverhältnisse ablehnt. „Zu Unrecht“, wie der Unternehmer argumentiert.
Zwei Fachkräfte müssen auf einen Auszubildenden kommen
Die Kammer beruft sich auf Paragraf 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), in dem von einem angemessenen Verhältnis der Zahl von Facharbeitern zu Auszubildenden die Rede ist. Zwei Fachkräfte müssen auf einen Auszubildenden kommen, wenigstens aber muss das Verhältnis 1:1 sein.
„Bei der GmbH als Ein-Mann-Betrieb aber ist es 1:3. Deshalb ist keine qualifizierte Ausbildung möglich“, sagt IHK-Sprecher Jörg A. Linden. Und: Juristisch bestehe überhaupt kein Ausbildungsverhältnis, weil dieses formal nicht eingetragen sei. Von einer Ausnahmeregel, die der 39-jährige Inhaber beansprucht, sei er weit entfernt.
Berufsausbildung solle nicht gefährdet werden
Das sieht der Groß- und Außenhandelskaufmann, der früher bereits Azubis erfolgreich zum Abschluss begleitet hat – damals indes noch mit zwei weiteren Facharbeiten im Betrieb – völlig anders. Er beruft sich auf einen Passus in Paragraf 27, in dem es heißt, von besagtem „angemessenen Verhältnis“ könne dann abgesehen werden, wenn „die Berufsausbildung nicht gefährdet wird“.
„Und die wird nicht gefährdet, wie wir in der Vergangenheit bewiesen haben“, sagt der Firmenchef. Das jedenfalls hätten ihm im Gespräch Vertreter der Kammer auch versichert. Die Anmeldung der Ausbildungen seien im Online-Portal der IHK erfolgt „und nicht nur vorgemerkt worden, wie die IHK behauptet“. Im Übrigen verfügten die drei Azubis, die im Herbst 2014 bei ihm begonnen haben, über gültige Ausbildungsverträge und besuchten die Berufsschule in Wattenscheid. Dass sie nun aus dem Betrieb ausscheiden sollen, „haben sie nicht verdient“, zumal sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen.
Kompromiss könnte sich anbahnen
Während der Unternehmer der IHK Unwillen zur Einzelfallprüfung vorwirft, zeichnet sich womöglich eine Lösung des Disputs an. Der Unternehmer habe am Donnerstag angefragt, ob eine Ausbildungsberechtigung für die zweite GmbH erteilt werden könne, so IHK-Sprecher Linden. Das gelte es zu prüfen, um sich womöglich einem tolerablen Verhältnis der Zahl von Fachkräften zu Auszubildenden zu nähern.
Es wäre eine Lösung, bei der sich beide Seiten im Recht fühlten könnten. Der Firmeninhaber hat immer darauf verwiesen, dass sein Kompagnon im Hause sei und mit ausbilde. Die IHK wiederum sagt, sie habe längst vorgeschlagen, entweder Fachkräfte einzustellen oder aber die Azubis nicht nur für sein Unternhehmen anzumelden.
(*) Name der Redaktion bekannt