Bochum. Ein Häftling der JVA Bochum ist wegen vorenthaltener Medien in einen Hungerstreik getreten. Die Medien seien gewaltverherrlichend, sagt die JVA.
Ein Häftling (46) der Krümmede ist erneut in einen Hungerstreik getreten. Es geht um einen politisch aktiven Kurden, der eine sechsjährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verbüßt. Seit mehreren Monaten werden dem Mann zwei Zeitschriften, zwei Bücher und ein DVD-Film verwehrt. Dagegen protestiert er seit 9. März mit dem unbefristeten Hungerstreik.
JVA-Leiter Thomas König erklärte am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion, dass jene Medien „gewaltverherrlichend“ und für den Häftling „ungeeignet“ seien. Sie widersprächen dem Haftziel der Resozialisierung. Die Medien stünden für eine politische Organisation, die in Deutschland verboten sei. Dabei soll es sich um eine marxistisch-leninistische Untergrundorganisation in der Türkei handeln.
„Willkürliche Entscheidungen“
Nurgül Tosun, die Anwältin des Häftlings, wirft der JVA „willkürliche Entscheidungen“ vor. Das Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit darf selbst für einen Gefangenen nicht eingeschränkt werden!“ König zufolge wird der Häftling „engmaschig“ ärztlich kontrolliert. Früher war der Häftling wegen der Anstaltskleidung und Körperkontrollen in den Hungerstreik getreten. (B.Ki.)