Bochum.. Gegen einen 28-jährigen Angestellten der Justizvollzugsanstalt Bochum läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Schmuggels von Betäubungsmitteln und Mobiltelefonen. Er soll Geschäfte mit Inhaftierten gemacht haben.

Dies bestätigte gegenüber der WAZ Oberstaatsanwalt Christian Kuhnert. „Näheres können wir zu dem Fall aber nicht sagen, da wir noch ganz am Anfang unserer Ermittlungen stehen.“ Der Mitarbeiter des Gefängnisses, ein bislang unbescholtener Mann, ist vom Land NRW fristlos entlassen worden und befindet sich nicht in Haft.

Fest steht, dass er seit Mitte vergangenen Jahres in der JVA angestellt war und im allgemeinen Vollzugsdienst eingesetzt wurde, so der Leiter der Justizvollzugsanstalt, Thomas König, zur WAZ. Natürlich hatte der Mann im Rahmen seiner Arbeit Kontakt zu Häftlingen, „wartete er doch wie andere Angestellte darauf, Beamter auf Widerruf zu werden“, so König weiter. König leitet die JVA seit 2012, in dieser Zeit sind ihm „ähnliche Fälle nicht bekannt geworden“.

Oberstaatsanwalt hält sich bedeckt

Bedeckt hält sich Oberstaatsanwalt Kuhnert zur Häufigkeit der begangenen Straftaten des Mannes, der des Schmuggels verdächtigt wird. Auch zur Menge der Schmuggelgüter Haschisch, Alkohol und Mobiltelefone lasse sich nichts Konkretes sagen. Ob Schulden eine Rolle spielten oder ein großzügiger Lebensstil den Mann zum Schmuggler machten, lässt die Staatsanwaltschaft offen. Kuhnert: „Die Motivation ist noch nicht hundertprozentig klar, aber es dürften wohl finanzielle Gründe gewesen sein.“

Offen bleibt vorerst auch, ob der Verdächtigte von sich aus auf Insassen zuging oder Häftlinge sich mit Wünschen an ihn wandten. Eine solche Gefahr besteht durch den engen Kontakt in einem Gefängnis natürlich immer. Darum gilt es Vorsorge zu treffen, um mögliche Deals zu verhindern. JVA-Leiter König: „Es ist wichtig, dass unsere Leute sich sofort beim Dienstvorgesetzten melden, wenn sie eine entsprechende Gefahr auf sich zukommen sehen, so dass es gar nicht erst dazu kommt.“

Der aktuelle Schmuggel-Fall kam ins Rollen, als es Hinweise gab, denen die Justizvollzugsanstalt mit der Polizei nachgegangen ist.