Bochum. Die Vorfreude vieler Menschen auf Osterfeuer ist groß. Allerdings ist auch Rücksicht erforderlich, sonst droht ein Bußgeld.

Die Vorfreude auf die Osterfeuer ist bei vielen Menschen groß. Damit sie aber auch während des Feuers ungetrübt bleibt, erinnert die Stadt an bestimmte Regeln.

Verhält sich jeder vernünftig und rücksichtsvoll, dürfen Osterfeuer auf jedem geeigneten Gelände angezündet werden. „Als Traditionsfeuer ist das Osterfeuer grundsätzlich erlaubt“, sagte Heike Wieczorek vom Umwelt- und Grünflächenamt gestern der WAZ. „Es wird zu Brauchtumspflege von Vereinen, Kindergärten und kirchlichen Organisationen sowie von Privatpersonen abgebrannt.“ Es gebe keine ordnungsbehördliche Verordnung, die eine Genehmigungs- und Anzeigepflicht beinhalte. Allerdings müssen mehrere Vorschriften beachtet werden.

  • Osterfeuer dürfen nur Gründonnerstag, Ostersamstag, -sonntag und -montag entzündet werden. Andere Menschen dürfen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Deshalb sind Osterfeuer bei feuchter Witterung oder starkem Wind verboten. Dann würde wohl Rauch in benachbarte Wohn- und Schlafräume eindringen. In einem kleinen Reihen- oder Doppelhaus-Garten dürfte ein problemloses Osterfeuer somit nur schwer möglich werden.
  • Die Stadt rät, nur trockene und unbehandelte Hölzer wie Buchen- oder Birkenscheite oder Strauchschnitt zu verwenden. Sonst kann sich starker Rauch entwickeln. Behandeltes Möbelholz wie alte Stuhlbeine oder Sperrmüll darf nicht verbrannt werden, ebenso wenig Abfälle aller Art, auch nicht pflanzliche. Dafür gibt es kostenlose Entsorgungsstellen des USB.
  • Die Feuerstelle sollte nicht größer als etwa einmal einen Meter sein und das Brennmaterial nicht höher als einen Meter aufgeschichtet werden. Das Feuer sollte nicht länger als zwei Stunden brennen und immer im Blick sein. Für Notfälle ist ausreichend Löschmaterial wie Feuerlöscher bereitzuhalten.
  • Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist unbedingt einzuhalten.

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Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert ein Bußgeld zwischen 500 und 2600 Euro. Die Stadt macht auch ernst; sie hat solche Bußen in den Vorjahren bereits verhängt.

Ganz wichtig: Vor dem Abbrennen darauf achten, dass sich keine Igel oder andere Tiere wie Mäuse oder Vögel im Holzhaufen eingenistet haben. Ein Igel, sagt Almuth Riedel vom Arbeitskreis Umweltschutz Bochum, würde „elendig verbrennen. Denn wenn andere Wildtiere flüchten, sobald sie Menschen, Lärm und gar Rauch spüren, wird das Stacheltier seinem Instinkt folgen, sich einrollen und nicht bewegen“. Deshalb muss jeder Holzhaufen am Tag des Feuers unbedingt umgeschichtet werden.