Bochum. . Nach einem Unfall mit zwei Todesopfern hat eine Autofahrerin (47) vor dem Amtsgericht den Vorwurf bestritten, durch ein Handy abgelenkt gewesen sein.
Hatte die Angeklagte unmittelbar vor dem tödlichen Unfall auf ihr Handy geblickt, um eine eingehende SMS zu lesen? Davon geht jedenfalls die Staatsanwaltschaft aus. Seit Montag steht deshalb eine 47-jährige Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bochumer Schöffengericht. Am Mittag des 4. März 2014 war sie in Langendreer in den Gegenverkehr geraten. Zwei Menschen starben, ein weiterer wurde sehr schwer verletzt.
Ungewöhnlich viele Medien verfolgen den Prozess, sicherlich auch wegen des Handy-Vorwurfs. Denn das Thema brennt vielen unter den Nägeln, weil im Straßenverkehr immer wieder Kraftfahrer mit Handy am Ohr zu sehen sind. Doch die Angeklagte bestreitet, ihr Handy benutzt zu haben.
Mit 78 km/h in den Gegenverkehr
Damals war sie um 13.05 Uhr mit ihrem Cabrio von ihrem Wohnort Witten kommend über die Hauptstraße Richtung Langendreer gefahren. Plötzlich geriet sie in den Gegenverkehr - laut Gutachten mit 78 km/h, obwohl nur 50 erlaubt sind. Eine Autofahrerin (46) konnte noch in letzter Sekunde ausweichen, ein nachfolgender Motorradfahrer (61) und ein Pkw-Fahrer (86) dahinter aber nicht mehr.
Dessen Beifahrerin (77) starb wenige Stunden nach dem Aufprall, der Fahrer wenige Tage später. Der Motorradfahrer erlitt so schwere Verletzungen, dass er wegen Problemen bei der Heilung heute erneut im Krankenhaus liegt. Möglicherweise wird das Gericht zu ihm ans Bett kommen, um die Verhandlung dort fortsetzen, denn seine Aussage könnte wichtig sein.
Schon kurz vor dem Unfall war die Angeklagte mit Handy am Steuer aufgefallen
Die Angeklagte sagt, sie könne sich an den Unfall nicht erinnern. Ihr Verteidiger betont auch, dass die von der Polizei ermittelte Uhrzeit der eingehenden SMS nicht stimmen könne; sie müsse erst genau eine Stunde nach Unfall eingetroffen sein. „Wir können uns nicht erklären, wie die Staatsanwaltschaft auf diesen Vorwurf kommt.“ Der Polizeibeamte, der das Handy ausgewertet hatte, war Neuling auf diesem Gebiet, wurde allerdings von seinem Kommissariat unterstützt.
Andererseits erklärte die Autofahrerin, die damals noch ausweichen konnte, über die Angeklagte: „Was mir aufgefallen ist: dass sie völlig abwesend war. Man merkt ja, wenn einer auf einen zukommt. Da war so gar kein Merken.“ Kurze Zeit später habe es hinter ihr „einen fürchterlichen Knall“ gegeben.
Das Gericht hat zwei weitere Termine bis 8. April angesetzt. Mit einer Bewährung, hatte Richter Dr. Axel Deutscher zu Prozessbeginn gesagt, könnte es unter Umständen „eng“ werden. Schon kurz vor dem furchtbaren Unfall war die Angeklagte mit Handy am Steuer aufgefallen.
Auch sie selbst war damals schwer verletzt worden und leidet bis heute unter den Folgen.