Bochum. . Ein 40-jähriger Bochumer ist für den Anbau von zwei Marihuana-Plantagen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Eigentlich wollten die Polizeibeamten damals in Werne nur einem verdächtigen Mann nachspüren, der einen Einbruch planen könnte. Dabei stießen sie zufällig aber auf eine ganz andere Straftat: beim Blick über eine Mauer entdeckten sie in einem Garten eines angemieteten Hauses zwei Marihuana-Plantagen. Am Mittwoch wurde der bislang unbestrafte Drogen-Züchter (40) vom Schöffengericht verurteilt. Er bekam sechs Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss er 50 Sozialstunden ableisten. Die Staatsanwaltschaft wollte ein Jahr Haft.

Aufgeflogen war der verbotene Anbau in dem Garten Ende August. Die Polizeikräfte entdeckten, wie es im Gericht hieß, insgesamt 47 Pflanzen, die bis zu 3,30 Meter hochgewuchert waren. Nach der Trocknung ergaben die Blätter ein Gewicht von knapp 1,4 Kilogramm.

Schlechte Qualität

Der Anbau im Freien war allerdings amateurhaft. Entsprechend kläglich war der später festgestellte Wirkstoffgehalt der Cannabispflanzen. Er betrug 1,1 bis 1,2 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC). Auf dem normalen Markt sind heutzutage aber acht Prozent und mehr üblich. Hätte er so ein miserables Rauschgift verkauft, hätte er sich wahrscheinlich mächtig Ärger mit unzufriedenen Abnehmern eingehandelt. Die Richter konnte denn auch keinerlei Anzeichen für ein Handeltreiben feststellen, auch wenn dies in der Anklage so vorgeworfen worden war.

Der Angeklagte gab zu, das Marihuana angebaut zu haben, aber ausschließlich um die Ernte selbst zu rauchen. Das habe aber wegen des Wirkstoffgehaltes nicht zu seiner Zufriedenheit geführt.

Vorgeworfen war ihm auch, eine Schreckschusswaffe griffbereit neben dem Bett gehabt zu haben. Dieser Teil der Anklage wurde aber eingestellt. Die Waffe hatte kein Prüfzeichen, nur deshalb war ihr Besitz verboten. Das jedoch konnte der Angeklagte nicht wissen, wie es hieß.