Bochum. Mit einer Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW auf eine Vertragsklausel der Stadtwerke Bochum reagiert. Diese gelobt nun Besserung.
Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen werden die Stadtwerke Bochum künftig bei ihren Ein-Jahres- oder Zwei-Jahresverträgen namens „Fix“ und „Fix2“ nicht mehr mit einer Klausel arbeiten, nach denen sich der auslaufende Vertrag automatisch verlängert, wenn der Kunde auf das neue Angebot nicht reagiert.
„Stillschweigen gilt nicht als Willenserklärung“, argumentiert Jürgen Schröder von der NRW-Verbraucherzentrale. Das Gesetz verlange, dass Kunden der Fortsetzung eines Vertrags ausdrücklich zustimmen müssen. Unternehmenssprecher Kai Krischnak bestätigt, die Stadtwerke „werden die Klausel künftig nicht mehr verwenden“.
Neuer Vertrag mit neuem Fixpreis
Mit den bisherigen Vertragsbedingungen in den Fix-Verträgen sei vermieden worden, dass Kunden automatisch in die Grundversorgung überführt werden, wenn der neue Vertrag nicht unterschrieben wurde. Dies sei aus Sicht der Stadtwerke eine kundenfreundliche Vorgehensweise. Den betroffenen Kunden werde bei Auslaufen der Verträge nun ein neuer Vertrag mit einem neuen, für den vereinbarten Zeitraum fixierten Preis angeboten.