Bochum. . Autofahrer in Bochum können ihr Fahrzeug künftig daheim abmelden. Ein neuer Bürgerservice im Internet macht es ab Januar möglich.

Vom eigenen Computer aus sollen Bochumer Bürger ab dem 2. Januar ihr Fahrzeug abmelden können. Voraussetzung dafür ist der neue, für Online-Dienste freigeschaltete Personalausweis.

Die „internetbasierte Außerbetriebsetzung“, wie das neue Abmeldeverfahren im Behördendeutsch heißt, nennt sich „i-Kfz“ und ist der neueste Coup des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA). Auf dessen Webseite (www.fahrzeugzulassung-deutschland.de) kann der Antrag über ein Formular gestellt werden.

Verfahren kostet 6,20 Euro

Neu ist neben dem elektronischen Verfahren auch ein behördlicher Begriff: Der einstige Fahrzeugschein heißt von nun an „Zulassungsbescheinigung Teil I“ und ist künftig – genau wie die Stadtsiegel-Plaketten auf den Nummernschildern – mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen. Ausgerüstet mit der neuen Zulassungsbescheinigung, dem Personalausweis und den Sicherheitscodes, kann der Bochumer Bürger ab Jahresbeginn dann ohne persönliches Erscheinen bei der Behörde sein Fahrzeug abmelden. Der Code kann entweder abgeschrieben oder direkt als QR-Code eingescannt werden. Auf der KBA-Webseite muss der Fahrzeughalter mit dem Personalausweis seine Identität nachweisen. Anschließend gibt er die Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes in das Formular ein.

Die anfallenden Gebühren in Höhe von 6,20 Euro pro Vorgang können bundesweit per ePayment-System beglichen werden. Die Stadt Bochum spricht von einem „Gebührenbescheid“. Nach einem weiteren Klick ist das Fahrzeug nach Übermittlung der Daten mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet. Der Abmeldebescheid kann dann postalisch oder per DE-Mail zugestellt werden.

Das bisherige Verfahren soll übrigens weiterhin angeboten werden, das neue Angebot versteht sich als Ergänzung. Alle weiteren Informationen gibt es im Internet auf www.fahrzeugzulassung-deutschland.de