Essen. . Autofahrer müssen sich auf neue Vorschriften einstellen. So dürfen Pkw-Besitzer ihr Kennzeichen jetzt auch beim Umzug in eine andere Stadt behalten.
Kein neues Jahr beginnt ohne Änderungen für Autofahrer, aber 2015 fallen sie eher bescheiden aus. Vielleicht die wichtigste: Das geliebte Kennzeichen darf man künftig beim Umzug in eine andere Stadt behalten. Vielleicht die unwichtigste: Mit dem Ende des neuen Jahres schrumpft die Dauer der Steuer-Befreiung für neue Elektroautos von zehn auf fünf Jahre.
Kennzeichen kann bleiben
Beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk muss der Wagen zwar weiterhin umgemeldet werden, das alte Kennzeichen darf man aber behalten. Das erspart den Kauf neuer Nummernschilder. Verschärft werden die Regeln für Kurzzeitkennzeichen. Jetzt gibt es die für fünf Tage gültigen, gelb-weißen Überführungsnummerschilder nur für Autos mit TÜV. Ausnahme: Das Fahrzeug fährt auf direktem Weg zu einer nahen Prüfstelle.
Abmelden online
Mit den alten Kennzeichen ist die neue Möglichkeit der Online-Abmeldung jedoch nicht möglich. Nur Fahrzeuge, die ab 1.1. neu- oder wiederzugelassen werden, erhalten die notwendigen Sicherheits-Codes in den Papieren. Außerdem wird der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID-Funktion) zur Identifizierung benötigt. Details dazu gibt es bei Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt – nicht persönlich, aber auf „seiner“ Seite: bmvi.de//SharedDocs/DE/Artikel/LA/internetbasierte-fahrzeugzulassung. Und die Online-Anmeldung? Gibt es frühestens 2016.
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Verbandkasten-Norm
Vom ersten Januar an dürfen nur noch Verbandkästen mit der DIN-Norm 13164 verkauft werden. Alte Kästen im Auto reichen noch bis zu ihrem Ablaufdatum aus. Allerdings fahren Millionen Autofahrer uralte Verbandkissen und -kästen spazieren. Das ist sicher am falschen Ende der Sicherheit gespart: Neue gibt es bereits unter fünf Euro.
Hauptuntersuchung schärfer
Ab dem Sommer sollen die Sicherheitssysteme wie ESP eines Wagens bei der Hauptuntersuchung genauer überprüft werden können. TÜV und Dekra haben nicht zuletzt deshalb bereits beim Verkehrsministerium eine Erhöhung der seit 2008 stabilen Prüfgebühren um gut drei Euro auf 56,71 Euro beantragt. Auch die Gebühren für Führerscheinprüfungen sollen nach dem Willen der Verbände rund sieben Prozent teurer werden.
Neu bei Neuwagen
Alle Neuwagen müssen bei Erstzulassung ab Oktober mit Euro 6 die schärfste Abgasnorm erfüllen. Besonders betroffen sind Dieselmotoren, deren Stickoxidausstoß erheblich sinken muss. Elektroautos werden nur noch bei Erstzulassung bis Ende des Jahres für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Ab Oktober sollen – bestätigt ist es noch nicht – die ersten Neuwagen über den automatischen Notruf eCall verfügen. Es gilt aber anfangs nur für wenige Modelle, nämlich für ganz neu in den Verkehr gebrachte Fahrzeugtypen (also nicht etwa ein neuer Golf VII).
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Vorfahrt für Elektroautos
Hinter dem Kürzel EmoG steht das Elektromobilitätsgesetz, das neue Privilegien für strombetriebene Fahrzeuge festlegen soll. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Februar in Kraft. Da andere alternative Antriebe wie Hybride profitieren sollen, muss ein neues Erkennungszeichen auf dem Nummernschild her. Grundsätzlich ist die EmoG-Umsetzung Sache der Städte, zu viel erwarten sollte man deshalb nicht. Die Erlaubnis zum Befahren von Busspuren stößt bereits jetzt auf den Widerstand von Nahverkehrsunternehmen. Die Reservierung von Parkplätzen an Ladestationen für E-Mobile allein erhöht nicht deren Anzahl. Die Ermäßigung von Parkgebühren für Stromer dürfte oft an der Gegenfinanzierung scheitern.
Weitere Umweltzonen
Nicht nach Siegen – zumindest 2015 nicht mehr ohne grüne Plakette in die dort neue Umweltzone. Die bestehende wird in Münster verschärft, auch hier berechtigt nur noch „Grün“ zur Einfahrt.