München. Während der Winterspiele in Sotschi wurde Evi Sachenbacher-Stehle positiv getestet. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen dazu eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit der positiven Dopingprobe von Ex-Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle eingestellt. Das von ihr eingenommene Präparat stelle kein Arzneimittel dar, da der enthaltene Wirkstoffgehalt zu gering sei, teilte die Staatsanwaltschaft München I am Montag mit. In der Probe von Sachenbacher-Stehle waren während der Olympischen Winterspiele in Sotschi vor knapp einem Jahr Spuren von Methylhexanamin entdeckt worden. Sie gab an, die Substanz unbewusst über ein Nahrungsergänzungsmittel aufgenommen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Dopingbefund zunächst gegen Unbekannt ermittelt und einen Ernährungsberater sowie drei Personen identifiziert, die als Unternehmer für die Zufuhr und den Vertrieb des Präparates verantwortlich gewesen seien. Sachenbacher-Stehle war in dem Verfahren nicht Beschuldigte, sondern lediglich Zeugin. Geprüft werden soll vom zuständigen Regierungspräsidium Gießen nun noch, ob der Vertrieb der Substanz eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Die Internationale Biathlon-Union (IBU) hatte Sachenbacher-Stehle für zwei Jahre gesperrt, der Internationale Sportgerichtshof CAS reduzierte das Strafmaß Mitte November auf sechs Monate. Die 34-Jährige beendete wenige Wochen später ihre Karriere. (dpa)