Essen. Die des Dopings überführte Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle wird nur für sechs Monate gesperrt. Damit ist sie gut weggekommen, weil sie trotz großer Erfahrung verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel zu sich nahm - und damit fahrlässig handelte. Ein Kommentar.

Dummheit schützt vor Strafe nicht, heißt es im Volksmund. Im Fall von Evi Sachenbacher-Stehle hat der Internationale Sportgerichtshof die Sperre von 24 auf sechs Monate verkürzt. Es gibt zwar noch keine Urteilsbegründung, und das Wort Dummheit wird in der politisch-korrekten Verbandssprache auch nicht auftauchen, doch es war ziemlich dämlich, dass die zum Biathlon gewechselte Langläuferin bei den Winterspielen in Sotschi ein verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel zu sich genommen hat.

Sachenbacher-Stehle ist nur eine von vielen Sportlern, deren Sperre nach der Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln verkürzt wurde. Bei der Bayerin soll das in ihrem Körper gefundene Stimulanzmittel Methylhexanamin von einem Teekonzentrat stammen. Es ist nicht zu verstehen, dass Sachenbacher-Stehle wirklich so naiv war, einen solchen Tee zu trinken. Die Olympiasiegerin von 2002 und 2010 ist seit 15 Jahren in der Weltspitze und kennt die ständig verbreiteten Warnungen vor verunreinigten Energieriegeln oder Tees. Es gibt sogar die Kölner Liste, auf der unbedenkliche Nahrungsergänzungsmittel aufgelistet sind. Sachenbacher-Stehle hat trotzdem auf ein Heilmittelchen gesetzt und ist mit einer Strafe von sechs Monaten mehr als gut weggekommen.